Sachregister
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(Schiff.)
als Essentiale des Frachtvertrages 19.
Veräußerung vgl. Veräußerung, Erhaltung des Schiffes vgl. Reparatur.
Pfandrecht am Schiff vgl. Pfandrecht, Pfandrecht an Schiff und
Fracht vgl. Schiffsgläubiger.
Schiffahrt, Freizeichnung von Gefahren der Schiffahrt 174.
Schiffer.
Haftung, Rechte und Pflichten des Schiffers im allgemeinen.
Pflicht der Anwesenheit an Bord im Verschiffungshafen 22,
auf
der Reise 75, im -
Entlöschungshafen 161,
Befugnisse
des Vertreters des Schiffers während seiner Abwesenheit 22.
Haftung des Schiffers im allgemeinen 71.
Befugnisse des Schiffers im Heimatshafen 66.
Befugnisse des Schiffers außerhalb des Heimatshafens im allgemeinen
66, 75, 78,
in bezug auf Ausführung des Frachtvertrages, und zwar gegenüber ¬
Dritten 79—83,
gegenüber Reeder 84, 85,
gegenüber Ladung 86,
als Vertreter des Reeders 77, 78, 84,
als Vertreter der Ladung 87,
der Gläubiger 88.
Haftung gegenüber Dritten in Befolgung der Anweisungen des
Reeders 71, 75.
Ist bei Überschreitung der Befugnisse das ganze Geschäft nichtig? 85.
Fälle, in denen der Schiffer und nicht der Reeder haftet 66.
Rechte und Pflichten des Schiffers im Abladehafen und im
Bestimmungshafen.
Haftung für See- und Ladungstüchtigkeit 22, 23,
für Ladeund -
Löschgerätschaften 22, für -
Garnierung 22, Rechte -
und Pflichten mit Bezug auf den Lade- und Löschplatz 25,Laden -
und Stauen 27, — Laden und Löschen 26.
Mitnahme gefährlicher, ungesetzlicher Güter 28.
Befugnisse bei Überschreitung der Wartezeit im Abladehafen 36,
37, im Entlöschungshafen 182.
Haftung für Vorhandensein notwendiger Schiffs- und Ladungspapiere -
44.
Verhinderung des Schiffers bei Abfahrt des Schiffes 45.
Rechte und Pflichten, falls Empfänger unbekannt oder Annahme
weigert (Hinterlegung, Verkauf, Mitteilung an Befrachter) 165.
Rechte und Pflichten aus dem Konnossement: Ausstellung
des Konnossementes 39,
Haftung aus dem Inhalt des Konnossements: Haftung des
Schiffers und Rechte des Empfängers aus dem Empfangsbekenntnis -
des Schiffers im Konnossement 166—171,
(Näheres vgl. Konnossement.)
Unterschrift des Schiffers oder anderer Personen 43.
Haftung des Schiffers aus dem Ablieferungsversprechen 43,
insbesondere: Auslieferung der Güter vor Erreichung des
Bestimmungshafens 42, Schiffer liefert an nicht legitimierten
Konnossementsinhaber aus 163, Wann darf Schiffer Aus-