Erstes Buch. Fünfter Titel.
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einander betrachtet wird. Die gerade Linie ist theils aufsteigend,
wenn man von dem Erzeugten zum Erzeuger hinaufsteigt, theils absteigend, =
wenn man vom Erzeuger zum Erzeugten hinabsteigt. Grad ist
der Platz, den jeder der Verwandten in seiner Reihe ausfüllt. Außerdem =
entsteht noch eine Art Verwandschaft durch die Schwägerschaft.
Schwägerschaft ist nämlich diejenige Verwandschaft, welche durch Ehe
oder außerehliche Verbindung zwischen dem einen Ehegatten und zwischen
den Blutsverwandten des andern Ehegatten entsteht. Die Ehe ist nämlich
verboten: A. Jn Hinsicht der natürlichen Verwandschaft:
Art. 161
Jn der geraden Linie, unter allen Ascendenten, und ihren ehelichen oder
Art. 162. unehelichen *) Descendenten. II. Jn der Seitenlinie, 1) unter GeschwiArt. =
163.
stern, ohne Unterschied der ehelichen und unehelichen Geburt; 2) zwischen
Art. 164. dem Oheim und der Nichte, der Tante und dem Neffen2). Doch bleibt
es in diesem letztern Falle dem Kaiser überlassen, aus wichtigen Gründen
von dem Eheverbot zu dispensiren. B. Jn Hinsicht der bürgerlichen =
Verwandschaft 3) ist die Ehe verboten: l. zwischen dem
Adoptanten *) und dem Adoptivkinde und dessen Abkömmlingen; 1. zwischen =
den Adoptivkindern einer und derselben Person; III. zwischen dem
Adoptivkinde und den nach der Adoption erzeugten leiblichen Kindern des
Adoptanten ); IV. zwischen dem Adoptivkinde und den Ehegatten des
Adoptanten; V. zwischen dem Adoptanten und dem Ehegatten des Adoptivkindes. =
C. Jn Hinsicht der Schwägerschaft: 1. Jn der geraden =
Linie durchaus. II. Jn der Seitenlinie bis zu dem Grade der Geschwister =
einschließlich 8). Nach dem Code Napoleon findet mithin von
dem Verbot der Ehe zwischen Schwager und Schwiegerin, durchaus
keine Dispensation statt, und so ist es also in Frankreich. Für Westphalen =
ist diese Ehe für dispensabel erklärt, jedoch nur in dem Falle, wo
die vorhergehende Ehe durch Tod aufgelößt ist; nicht aber, wenn sie durch
Scheidung aufgelösit war, da man in diesem Falle befürchten musste,
daß die Hoffnung, die Schwägerin auch noch bey Lebzeiten ihrer Schwester
heirathen zu können, dergleichen Scheidungen in zu großem Maaße, Verführungen =
und Aergerniß veranlassen möchte 7).
1) Jn Hinsicht der Verwandschaft durch uneheliche Geburt können folgende Fragen
entstehen. Muß in diesem Falle die natürliche Verwandschaft durch eine autheutische =
Anerkennung, so wie sie für die Erbfolge erfordert ward, constatirt seyn,
oder ist die Thatsache der Vaterschaft hinlänglich um die rechtliche Unvermögenheit =
zur Ehe hervorzubringen? — Zu bejahen!
Ist