Object : Commentar über den Code Napoleon (1)

Erstes  Buch.  Fünfter  Titel.
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einander  betrachtet  wird.  Die  gerade  Linie  ist  theils  aufsteigend,
wenn  man  von  dem  Erzeugten  zum  Erzeuger  hinaufsteigt,  theils  absteigend, =
  wenn  man  vom  Erzeuger  zum  Erzeugten  hinabsteigt.  Grad  ist
der  Platz,  den  jeder  der  Verwandten  in  seiner  Reihe  ausfüllt.  Außerdem =
  entsteht  noch  eine  Art  Verwandschaft  durch  die  Schwägerschaft.
Schwägerschaft  ist  nämlich  diejenige  Verwandschaft,  welche  durch  Ehe
oder  außerehliche  Verbindung  zwischen  dem  einen  Ehegatten  und  zwischen
den  Blutsverwandten  des  andern  Ehegatten  entsteht.  Die  Ehe  ist  nämlich
verboten:  A.  Jn  Hinsicht  der  natürlichen  Verwandschaft:
Art.  161
Jn  der  geraden  Linie,  unter  allen  Ascendenten,  und  ihren  ehelichen  oder
Art.  162.  unehelichen  *)  Descendenten.  II.  Jn  der  Seitenlinie,  1)  unter  GeschwiArt. =
  163.
stern,  ohne  Unterschied  der  ehelichen  und  unehelichen  Geburt;  2)  zwischen
Art.  164.  dem  Oheim  und  der  Nichte,  der  Tante  und  dem  Neffen2).  Doch  bleibt
es  in  diesem  letztern  Falle  dem  Kaiser  überlassen,  aus  wichtigen  Gründen
von  dem  Eheverbot  zu  dispensiren.  B.  Jn  Hinsicht  der  bürgerlichen =
  Verwandschaft  3)  ist  die  Ehe  verboten:  l.  zwischen  dem
Adoptanten  *)  und  dem  Adoptivkinde  und  dessen  Abkömmlingen;  1.  zwischen =
  den  Adoptivkindern  einer  und  derselben  Person;  III.  zwischen  dem
Adoptivkinde  und  den  nach  der  Adoption  erzeugten  leiblichen  Kindern  des
Adoptanten  );  IV.  zwischen  dem  Adoptivkinde  und  den  Ehegatten  des
Adoptanten;  V.  zwischen  dem  Adoptanten  und  dem  Ehegatten  des  Adoptivkindes. =
  C.  Jn  Hinsicht  der  Schwägerschaft:  1.  Jn  der  geraden =
  Linie  durchaus.  II.  Jn  der  Seitenlinie  bis  zu  dem  Grade  der  Geschwister =
  einschließlich  8).  Nach  dem  Code  Napoleon  findet  mithin  von
dem  Verbot  der  Ehe  zwischen  Schwager  und  Schwiegerin,  durchaus
keine  Dispensation  statt,  und  so  ist  es  also  in  Frankreich.  Für  Westphalen =
  ist  diese  Ehe  für  dispensabel  erklärt,  jedoch  nur  in  dem  Falle,  wo
die  vorhergehende  Ehe  durch  Tod  aufgelößt  ist;  nicht  aber,  wenn  sie  durch
Scheidung  aufgelösit  war,  da  man  in  diesem  Falle  befürchten  musste,
daß  die  Hoffnung,  die  Schwägerin  auch  noch  bey  Lebzeiten  ihrer  Schwester
heirathen  zu  können,  dergleichen  Scheidungen  in  zu  großem  Maaße,  Verführungen =
  und  Aergerniß  veranlassen  möchte  7).
1)  Jn  Hinsicht  der  Verwandschaft  durch  uneheliche  Geburt  können  folgende  Fragen
entstehen.  Muß  in  diesem  Falle  die  natürliche  Verwandschaft  durch  eine  autheutische =
  Anerkennung,  so  wie  sie  für  die  Erbfolge  erfordert  ward,  constatirt  seyn,
oder  ist  die  Thatsache  der  Vaterschaft  hinlänglich  um  die  rechtliche  Unvermögenheit =
  zur  Ehe  hervorzubringen?  —  Zu  bejahen!
Ist
            
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