Full text : Teutsche Stats-Literatur (Bd. 1 (1790))

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von  Kur-Koln:  „die  französische  National¬Versamlung -
  entziehe  teutschen  Reichsständen,
deren  Vasallen  und  Unterthanen,  der  Ritterschaft -
  und  einzelnen  Gliedern  derselben  im
Elsass,  in  Lothringen  und  andern  ehemaligen
Reichslanden  wider  Traktaten  und  andere  Titel -
  Rechte  und  Nuzungen  Zum  Besten  des
Reichs  und  vorzüglich  im  Namen  der  Nothleidenden -
  wird  der  Kaiser  von  den  Kurfürsten
dringendst  ersucht,  zuerst  sich  für  Erzielung
vollständiger  Abhilfe  der  Beschwerden  nachdrüklich -
  zu  verwenden,  sodann  und  wenn  diss
fruchtlos  seyn  sollte,  die  weitere  Massregeln
mit  der  Reichsversamlung  ernstlich  zu  überlegen, -
  hierauf  aber  alles,  was  die  Umstande
erheischen  und  gestatten,  anzuwenden  und
beizutragen,  damit  gedachten  Reichs-Angehörigen -
  ihre  Rechte  und  Güter  mit  allen  bis
dahin  vermissten  Nuzungen  ohne  Ausnahme
zurükgegeben  und  erstattet  werden.  Dadurch
erfülle  der  Kaiser  die  angelegensten  Wünsche
und  Erwartungen  des  gesamten  teutschen  Vaterlands. -

3)  Wegen  der  Vikariats  -Gerechtsame,
beschlossen  am  1.  Sept.  auf  Erinnerung
von
Kur-Brandenburg  und  Braunschweig,
„der
Kai-Yy -
  5
Volage  ULs
Max-Planck-Institut  für
ersitäts  un
europäische  Rechtsgeschichte

DFG
            
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