Metadaten : Bethmann-Hollweg, Moritz August von: Versuche über einzelne Theile der Theorie des Civilprozesses

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sentis  gleichzuachten,  und  mit  Caution  nicht  zu  belästigen.
Denn  auch  hier  ist  die  Ertheilung  und  Fortdauer  des  Mandats =
  gewiß.  Denn  die  Revocation  desselben  muß  auch  hier
dem  Gegner  angezeigt  werden,  wenn  sie  den  Dominus  liberiren =
  soll.
4)  §.  3.  Inst.  de  satisdat.  (4,  11.)
Sin  autem  per  procuratorem  lis  vel  infertur  vel
suscipitur:  in  actoris  quidem  personam,  si  non
mandatum  actis  insinuatum  est,  vel  praesens  dominus ¬
  litis  in  judicio  procuratoris  sui  personam
consirmaverit,  ratam  rem  dominum  habiturum  satisdationem ¬
  procurator  dare  compellitur.
Hier  treten  die  beiden  Fälle  des  procurator  praesentis -
  unò  procurator  apud  acta  factus  im  neuern  Sinn
noch  bestimmter  aus  einander,  besonders  wenn  man  Theophilus =
  Paraphrase  damit  vergleicht,  in  den  Worten:
ei  un    n  do    ovo  sig
ao  o  e  оеооуs,  еоi  оаеоу  иouуnav -
  ,  n  ρv  d  orng  Tng
nς        o    po
i  ρo,  iς    o
ρunv.
Der  procurator  apud  acta  factus  ist  der,  der  seine
Vollmacht  durch  Production  eines  gerichtlichen  Instrumentes
beweist;  praesentis  procurator  derjenige,  dessen  Dominus
persönlich  im  Gericht  erscheint  und  muͤndlich  erklaͤrt,  daß
er  diesen  bevollmächtigt  habe.  Beiden  wird  die  Caution
erlassen,  in  allen  uͤbrigen  Faͤllen  wird  sie  gefordert.
Doch  kennt  das  aͤltere  und  das  Justinianische  Recht
            
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