Volltext : Bergmann, Friedrich Christian: Beiträge zur Einleitung in die Praxis der Civilprocesse vor deutschen Gerichten

Einleitungen  des  Verfahrens.
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Klage  zum  Grunde  gelegte  Document,  nach  dessen  Production =
  im  Originale,  zu  recognosciren,  —  unter  der
Verwarnung,  daß  in  Ermangelung  einer  Erklärung  darüber, =
  dasselbe  für  anerkannt  werde  geachtet  werden,  —
und  hierauf  der  Ertheilung  eines  Bescheides  oder  anderer
rechtlicher  Weisung  gewärtig  zu  sein  rc.
von  dem  hiesigen  Handelsmanne
Hiermit  wird  die,
wider  den  hiesigen  Doctor  B
N44,
Imploranten,
Imploraten,  am  heutigen  Tage  übergebene  executivische
Klage,  nebst  Anl.  I.,  dem  Lezteren  in  Abschrift  mitgetheilt, =
  auch  Termin  zur  Vorlegung  des  Originales  der
Schuldverschreibung,  und  zu  deren  Anerkennung  oder
eidlicher  Abläugnung,  auf  den  31sten  d.  M.  Morg.  10
U.  angesetzt,  dazu  der  Implorat,  unter  der  Verwarnung,
daß  im  Falle  seines  Nichterscheinens  die  Urkunde  als  anerkannt =
  betrachtet  werden  solle,  Kraft  Dieses  vorgeladen,
demselben  aber  freigelassen,  die  in  diesem  Processe  zulässigen =
  Einreden,  jedoch  spätestens  in  dem  benannten  Termine =
  vorzubringen  rc.
Die  von  dem  Handelshause  K  und  Sohn  zu
S#,  hier  eingebrachte  Klage,  wegen  einer  Darlehensfoderung, ¬
  wider  des  Kaufmanns  M  Ehegattin,  Wilhelmine, =
  geb.  R,  dahier,  wird  der  Lezteren  abschriftlich =
  hierdurch  zugefertigt,  und  zugleich  Termin  auf
Dinstag,  d.  20.  Februar  d.  J.  Morg.  9  Uhr
bestimmt,  in  welchem  der  Anwald  der  Kläger  die  Schuldurkunde ¬
  in  Urschrift  vorzuzeigen,  die  Beklagte  aber  dieselbe, =
  bei  Strafe  der  für  geschehen  zu  achtenden  Recognition, =
  anzuerkennen  hat.
            
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