Einleitungen des Verfahrens.
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Klage zum Grunde gelegte Document, nach dessen Production =
im Originale, zu recognosciren, — unter der
Verwarnung, daß in Ermangelung einer Erklärung darüber, =
dasselbe für anerkannt werde geachtet werden, —
und hierauf der Ertheilung eines Bescheides oder anderer
rechtlicher Weisung gewärtig zu sein rc.
von dem hiesigen Handelsmanne
Hiermit wird die,
wider den hiesigen Doctor B
N44,
Imploranten,
Imploraten, am heutigen Tage übergebene executivische
Klage, nebst Anl. I., dem Lezteren in Abschrift mitgetheilt, =
auch Termin zur Vorlegung des Originales der
Schuldverschreibung, und zu deren Anerkennung oder
eidlicher Abläugnung, auf den 31sten d. M. Morg. 10
U. angesetzt, dazu der Implorat, unter der Verwarnung,
daß im Falle seines Nichterscheinens die Urkunde als anerkannt =
betrachtet werden solle, Kraft Dieses vorgeladen,
demselben aber freigelassen, die in diesem Processe zulässigen =
Einreden, jedoch spätestens in dem benannten Termine =
vorzubringen rc.
Die von dem Handelshause K und Sohn zu
S#, hier eingebrachte Klage, wegen einer Darlehensfoderung, ¬
wider des Kaufmanns M Ehegattin, Wilhelmine, =
geb. R, dahier, wird der Lezteren abschriftlich =
hierdurch zugefertigt, und zugleich Termin auf
Dinstag, d. 20. Februar d. J. Morg. 9 Uhr
bestimmt, in welchem der Anwald der Kläger die Schuldurkunde ¬
in Urschrift vorzuzeigen, die Beklagte aber dieselbe, =
bei Strafe der für geschehen zu achtenden Recognition, =
anzuerkennen hat.