Metadaten : Siegmund, Ludwig: Zur Revision des schweizerischen Firmenrechtes

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zösischen  Rechtes  und  nahm  auch  noch  die  Einzelfirma  in
den  Kreis  auf.
Mit  seiner  Polemik  gegen  das  deutsche  System  hat  Munzinger ¬
  vollkommen  Recht,  es  schadet,  mehr  als  es  nützt.  Prinzipiell ¬
  richtig  ist  nur  entweder  volle  Firmenwahrheit  oder  volle
Freiheit;  dann  weiss  wenigstens  jeder,  woran  er  sich  zu  halten
hat.  Zu  letzterer  gehört  aber,  sofern  man  überhaupt  Firmen
anerkennen  und  schützen  und  nicht  alles  dem  Richter  und
der  concurrence  déloyale  überlassen  will,  ein  genaues  Handelsregister ¬
  mit  dem  Grundsatze,  dass  nur  die  eingetragene  Firma
als  solche  gelte,  und  mit  dem  unbeschränkten  Recht  der
Priorität  für  die  eingetragene  Firma,  sowie  ein  streng  gehandhabtes ¬
  Verbot  des  Missbrauchs  einer  solchen.  Das  Handelsregister ¬
  böte  damit  eine  Art  von  unanfechtbarem  Civilstand  für
die  Firmen.
Munzinger  betrachtete  sein  System  als  einen  Fortschritt
zur  Freiheit,  die  Gesetzgeber  von  1882  das  ihre  als  einen
solchen  zur  Ordnung;  denn  Rückschrittler  will  doch  keiner
sein.  Was  ist  nun  Fortschritt,  Freiheit  oder  Ordnung?  Darüber
gehen  bekanntlich  die  Ansichten  sehr  auseinander.  Den  Uebergang ¬
  vom  Hirtenleben  zur  bäuerlichen  Niederlassung  und  von
dieser  zum  Städtebau  betrachtete  man  als  Fortschritt,  heute
möchten  manche  Volkswirtschafter  die  Städte  am  liebsten
wieder  vernichten.  Jubelnd  schaffte  man  vor  einigen  Jahrzehnten ¬
  die  Todesstrafe  ab  und  hielt  das  für  einen  Fortschritt
des  Humanismus,  wenige  Jahre  darauf  führten  sie  viele  Kantone -
  wieder  ein.  Mit  grosser  Anstrengung  wurden  s.  Z.  die
Fesseln  des  Zunftzwanges  gesprengt,  heute  versucht  man  denselben ¬
  unter  einem  andern  Namen  wieder  einzuschmuggeln.  Zweifellos -
  war  die  Ungebundenheit  und  in  diesem  Sinne  die
Freiheit  das  Ursprüngliche,  die  Gebundenheit,  die  Ordnung
das  Spätere,  beide  besitzen  ihr  Gutes,  beide  ihre  Excesse
die  wahre  Freiheit  liegt  in  einer  gleichen  und  gleichmässig  gehandhabten ¬
  Ordnung  für  Alle.  So  auch  hier;  denn  die  Ordnung ¬
  sichert  den  Verkehr,  verhindert  die  Täuschung  und  gleicht
die  Kräfte  aus.  Warum  soll  man  auf  geistigem  Gebiet  den
Krieg  Aller  gegen  Alle  befürworten,  den  man  sonst  verwirft,
            
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