Inhaltsverzeichnis : Hilse, Carl: Civil- und Misch-Ehe

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§.  30.  Einführungsbestimmungen.
Dieses  Gesetz  tritt  vom  1.  Januar  18..  an  in  Kraft.  Alle
damit  in  Widerspruch  stehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  sind
aufgehoben.  Die  vorher  eingegangenen  Ehen  behalten  ihre  Gültigkeit, ¬
  wenn  sie  unter  den  Formen  geschlossen  sind,  welche  zur
Abschlußzeit  gesetzlich  in  Geltung  waren.
Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
            
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