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Rath zu Lübeck ein Ausschreiben zum Roßdienste mit, und
verlangte, die Vorsteher der Gotteshäuser, so wie die Bürger, ¬
welche im Fürstenthum eingesessen und begütert wären,
47) Der Rath lehnte dies
zur Folgeleistung anzuweisen.
aber in Uebereinstimmung mit den Landbegüterten als eine
48)
Neuerung ab.
Am 28. Febr. 1611 forderte ein herrschaftliches Gesammtschreiben ¬
den Rath auf, wegen der den milden Stiftungen ¬
in Holstein gehörigen Dörfer auf dem Kieler Landtag ¬
zu erscheinen. Allein nun erklärte der Rath unverholen,
daß zum Beschicken der Landtage keine Verpflichtung vorhanden ¬
und dies nie geschehen sey.
Das Auffallende dieser, mit früheren Aeußerungen in
geradem Widerspruche stehenden, Behauptung, so wie überhaupt ¬
des ganzen derzeitigen und nachfolgenden Verfahrens
des Lübeckischen Raths, hinsichtlich der Differenzen über die
Lübeckschen Güter und Dörfer, verschwindet, wenn man bedenkt, ¬
daß damals wichtige Veränderungen in Lübeck vorgegangen ¬
und die auswärtigen, wie die inneren Angelegenheiten
der Stadt, mehr von der Willkühr der Bürger, als von
dem eigenen staatsklugen Ermessen des Raths abhängig waren. ¬
Der von demselben hinsichtlich der Holsteinischen Besitzungen ¬
mit wohlberechneter Langsamkeit und großer Vorsicht ¬
verfolgte Plan, ward nun von den Zünften aus Privatinteresse, ¬
vielleicht auch aus Rachsucht gegen manches verhaßte ¬
Rathsmitglied, welches im Besitz eines Lübschen Gutes
war, mittelbar zur schnellsten Ausführung fortgetrieben.
Die Bürgerschaft war nämlich mit dem Verfahren des
Raths in den auswärtigen und inneren Angelegenheiten der
Stadt unzufrieden. Um ihre Beschwerden auszuführen, nahm
sie den Doctor Heinrich Reiser als Consulenten an, und er47) ¬
Kurzer Bericht u. s. w. Anhang pag. 102. Lit. P P. n. Q Q.
48) Catalogus argumentorum etc. Lübeck 1668. Anh. doc. Lit. D.
u. E.