20 Beik. IV. Großherzogl. Genehmigungs-Decret.
Rechnung abzulegen, sonst aber in Verwaltung, Erhaltung, ¬
Vergrößerung des Institutes und des dazu gehörigen ¬
Fonds nach besonderen von ihm entworfenen Instruktionen ¬
zu verfahren hätten; Er aber zu Vollziehung
dieses Vorhabens, nach Vorschrift des Art. 910 des Coder ¬
Napoleon, eines Genehmigungs-Decretes von Uns
bedürfe: Er uns daher um Ertheilung eines solchen
Decretes gebeten hat; und Wir nun diesem rühmlichen
Vorhaben seines ganzen Inhaltes Unsere Genehmigung
mit Vergnügen gnädigst ertheilt haben, so haben Wir
ihm hierüber das gegenwärtige Decret ausfertigen lassen,
und solches mit Unserer Unterschrift und Siegel versehen.
den 21. November 1811.
Aschaffenburg,
Carl Großherzog.
(L. S.)
Genehmigungs=Decret zur Stiftung eines
Kunst=Institutes um Einsetzung desselben
zu seinem Légataire universel für Joh.
Friedrich Städel von Frankfurt.