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§. 12.
Schluß.
Daß Patente nur in größeren Staaten einen bedeuten
den Erfolg haben können, versteht sich von selbst, denn wenn
in einem nur wenige Quadratmeilen umfassenden Lande der
Erfinder auch Schutz gegen Nachahmer findet, so kann ihm
dieser nur geringen Nutzen gewähren, wenn schon jenseits
der Gränze Niemand gehindert ist, seine Erfindung nachzuahmen ¬
und frei auszüüben. Gewiß hat daher Wiek") Recht,
wenn er ein für alle deutsche Bundesstaaten gleich geltendes
Patentgesetz unter Garantie des Bundestags vorschlägt, und
behauptet, daß erst dann die Erfindungspatente ihren Besitzern ¬
von wirklichem Werthe und nicht blos von illusorischer
Wirksamkeit seyn werden, daß erst dann die gesammte deutsche
Industrie fern von aller provincieller Absonderung wahren
Nutzen durch das Patentwesen genießen werde, wenn die
concurrirende Industrie der verschiedenen deutschen Bundesstaaten ¬
sich nicht mehr gegenseittg Wunden zu schlagen suche,
wenn, mit anderen Worten, nicht mehr diesseits patentirte Erfindungen ¬
jenseits frei nachgemacht werden. Ob die Hoffnung, ¬
daß ein solches allgemeines Patentgesetz für Deutschland ¬
zu Stande kommen werde, wie ja auch der allgemeine
deutsche Zollverein ins Leben getreten ist, und der Bundestag
den Schutz des geistigen Eigenthumes an Büchern und Kunstwerken ¬
ausgesprochen hat, wirklich in Erfüllung gehen wird,
darüber muß die Zukunft entscheiden.
*) Wiek, a. a. O. S. 30 ff.