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Nach den Angaben von Rauer a. a. O. beträgt das Areal
der 12,339 Ritter= und kreistagsfähigen Güter des ganzen Staates
27,934,330; darnach ist die durchschnittliche Größe eines jeden 2263
Morgen, der Pommerschen dagegen 2763 Morgen. In Bezug auf
den Stand der Eigenthümer sind erhebliche Wechsel nachzuweisen;
denn nach Krug (Geschichte der staatswirthsch. Gstzgb. S. 34) befanden ¬
sich 1800 von den 1303 Rittergütern der Provinz in ihrem
damaligen Umfange 83 im Besitze von bürgerlichen: gegenwärtig
sind dort von 1416 Rittergütern 604 in bürgerlichen Händen.
Die bisherigen Angaben dieses Abschnittes liefern theilweise
einen deutlichen Beweis dafür, daß in Pommern eine zu große Zerstückelung ¬
des Bodens überall nicht vorliegt. Die eine solche ermöglichende ¬
Gesetzgebung gab gleichwohl der Befürchtung Raum, daß die
unbeschränkte Theilbarkeit der bäuerlichen Besitzungen eine Einrichtung ¬
sei, neben welcher der Grundsatz, einen kräftigen Bauerstand
zu bilden und zu erhalten, nicht bestehen, und der Zweck der Landescultur=Gesetzgebung ¬
nur unvollkommen erreicht werden könnte. Die
am Ende der dreißiger Jahre in dieser Richtung für Pommern angestellten ¬
Untersuchungen haben den Ungrund dieser Befürchtungen
dargethan. Die Interessen des Staates, daß sich mit fortschreitender
Bodenzerstückelung ein ländliches Proletariat nicht bilde und der für
die Heeresverfassung wichtige Pferdebestand nicht vermindert werde,
waren bei den damaligen agricolen Zuständen so wenig gefährdet,
als dieselben der landwirthschaftlichen Production und den socialen
Zuständen der ländlichen Gemeinden irgend einen Nachtheil droheten*).
*) Was insbesondere den Pferdebestand betrifft, der, wie die Rheinprovinz
und am auffallendsten der Reg.=Bezirk Coblenz (142 Pferde auf der [Meile) zeigt,
mit der fortschreitenden Bodenzerstückelung sich vermindert, so ist oben dargethan,
daß jener in Pommern, wenn auch der ferneren Hebung fähig, doch im Fortschreiten ¬
begriffen ist. Im Reg.=Bezirk Cöslin z. B. gab es 1837: 2452 Pferde mehr
als 1819. Wenn gleichwohl in diesem Zeitraume die Bevölkerung in ungleich höhem ¬
Grade (um 44 Proc.) zugenommen hat, so ist es irrig, aus dem im Vergleich
zum Steigen der Einwohnerzahl sich ergebendem verhältnißmäßigen Minderbetrage
der Zunahme der Pferdezahl einen Nachtheil für die militairischen Kräfte des Staates ¬
zu entnehmen. In dieser Richtung ist nur die absolute Anzahl, nicht aber das
Verhältniß zur Bevölkerung in's Auge zu fassen, denn das letztere würde nur zutreffen, ¬
wenn mit der Volkszunahme auch gleichmäßig die Heeresverfassung mehr
Soldaten zu den Fahnen riefe, und damit eine größere Zahl von Pferden benöthigt