Full text : ¬Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern (20)

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Nach  den  Angaben  von  Rauer  a.  a.  O.  beträgt  das  Areal
der  12,339  Ritter=  und  kreistagsfähigen  Güter  des  ganzen  Staates
27,934,330;  darnach  ist  die  durchschnittliche  Größe  eines  jeden  2263
Morgen,  der  Pommerschen  dagegen  2763  Morgen.  In  Bezug  auf
den  Stand  der  Eigenthümer  sind  erhebliche  Wechsel  nachzuweisen;
denn  nach  Krug  (Geschichte  der  staatswirthsch.  Gstzgb.  S.  34)  befanden ¬
  sich  1800  von  den  1303  Rittergütern  der  Provinz  in  ihrem
damaligen  Umfange  83  im  Besitze  von  bürgerlichen:  gegenwärtig
sind  dort  von  1416  Rittergütern  604  in  bürgerlichen  Händen.
Die  bisherigen  Angaben  dieses  Abschnittes  liefern  theilweise
einen  deutlichen  Beweis  dafür,  daß  in  Pommern  eine  zu  große  Zerstückelung ¬
  des  Bodens  überall  nicht  vorliegt.  Die  eine  solche  ermöglichende ¬
  Gesetzgebung  gab  gleichwohl  der  Befürchtung  Raum,  daß  die
unbeschränkte  Theilbarkeit  der  bäuerlichen  Besitzungen  eine  Einrichtung ¬
  sei,  neben  welcher  der  Grundsatz,  einen  kräftigen  Bauerstand
zu  bilden  und  zu  erhalten,  nicht  bestehen,  und  der  Zweck  der  Landescultur=Gesetzgebung ¬
  nur  unvollkommen  erreicht  werden  könnte.  Die
am  Ende  der  dreißiger  Jahre  in  dieser  Richtung  für  Pommern  angestellten ¬
  Untersuchungen  haben  den  Ungrund  dieser  Befürchtungen
dargethan.  Die  Interessen  des  Staates,  daß  sich  mit  fortschreitender
Bodenzerstückelung  ein  ländliches  Proletariat  nicht  bilde  und  der  für
die  Heeresverfassung  wichtige  Pferdebestand  nicht  vermindert  werde,
waren  bei  den  damaligen  agricolen  Zuständen  so  wenig  gefährdet,
als  dieselben  der  landwirthschaftlichen  Production  und  den  socialen
Zuständen  der  ländlichen  Gemeinden  irgend  einen  Nachtheil  droheten*).
*)  Was  insbesondere  den  Pferdebestand  betrifft,  der,  wie  die  Rheinprovinz
und  am  auffallendsten  der  Reg.=Bezirk  Coblenz  (142  Pferde  auf  der  [Meile)  zeigt,
mit  der  fortschreitenden  Bodenzerstückelung  sich  vermindert,  so  ist  oben  dargethan,
daß  jener  in  Pommern,  wenn  auch  der  ferneren  Hebung  fähig,  doch  im  Fortschreiten ¬
  begriffen  ist.  Im  Reg.=Bezirk  Cöslin  z.  B.  gab  es  1837:  2452  Pferde  mehr
als  1819.  Wenn  gleichwohl  in  diesem  Zeitraume  die  Bevölkerung  in  ungleich  höhem ¬
  Grade  (um  44  Proc.)  zugenommen  hat,  so  ist  es  irrig,  aus  dem  im  Vergleich
zum  Steigen  der  Einwohnerzahl  sich  ergebendem  verhältnißmäßigen  Minderbetrage
der  Zunahme  der  Pferdezahl  einen  Nachtheil  für  die  militairischen  Kräfte  des  Staates ¬
  zu  entnehmen.  In  dieser  Richtung  ist  nur  die  absolute  Anzahl,  nicht  aber  das
Verhältniß  zur  Bevölkerung  in's  Auge  zu  fassen,  denn  das  letztere  würde  nur  zutreffen, ¬
  wenn  mit  der  Volkszunahme  auch  gleichmäßig  die  Heeresverfassung  mehr
Soldaten  zu  den  Fahnen  riefe,  und  damit  eine  größere  Zahl  von  Pferden  benöthigt
            
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