IV. Buch. Dinglich persönliche Rechte.
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Körperliche, nicht fungible Sachen werden erst durch wirkliche ¬
Tradition dos (1), Geld und andere fungible Sachen
schön durch Abschließung eines Rechtsgeschäftes, außer es
rührt die Dos von der Frau her, in welchem Falle Zahlung
erfolgt seyn muß (m). Bei Forderungen gegen Dritte wird
die Dos durch Cession oder Delegation, bei Remissionen der
Schulden des Mannes jetzt gleichfalls durch bloße Uebereinkunft ¬
bestellt (n). Die Klage auf Auszahlung der Dos richtet ¬
sich nach dem Entstehungsgrunde, und ist darnach bei
einem Vertrage die actio ex stipulatu, welche jedoch als
actio bona sidei behandelt wird (o), bei gesetzlicher Verbindlichkeit ¬
eine condictio ex lege, bei Vermächtnissen die actio
ex testamento (p). Eine Nachforderung der Dos, wenn die
Ehe bereits wieder getrennt ist, findet allerdings Statt, wo
die Dos nicht an den Geber zurückfällt (q). Die Größe
der Brautgabe wird bei der dos voluntaria" nach der getroffenen ¬
Verfügung, bei der dos necessaria von dem Richter ¬
mit Rücksicht auf den Stand der Partheien, Zahl der
Kinder und Vermögen des Vaters bestimmt (r). Bei einer
zweiten Verehlichung der Tochter muß der Vater die Dos
welche er nach Auflösung der ersten Ehe zurück erhielt, in
gleicher Größe geben, wenn sich inzwischen sein Vermögen
nicht etwa beträchtlich vermindert hat (s). Vor der Voll— ¬
gat. I. (XXX.) Aus dem still(1) =
fr. 13. §. 2. cod. (XXIII.
schweigenden Pfandrechte ent5. ¬
springt überdieß die actio hy(m) ¬
fr. 35. 49. de jure dot.
pothecaria. S. §. 168. (II. B.
(XXIIII. 3.) C. 1. de dot. caut.
§. 158.)
(V. 15.)
(q) fr. 84. de jur. dot. (XXIII.
(n) Das römische Recht for5.) ¬
fr. 41. 44. §. 1. solut. matr.
dert im letzten Falle eine Ac(XXIV. ¬
3.) Nicht entgegen ist
ceptilation fr. 41. §. 2. fr. 45.
fr. 11. 1. f. de pact. dotal.
pr. de jur. dot. (XXIII. 5.)
(XXIII. 4.)
(o) Nicht entgegen ist C. un.
(r) fr. 60. 69. §. 4. 5. de
pr. §. 2. de rei uxor. act. (V.
jur. dot. (XXIII. 3.) fr. 45. de
15.) S. unt. §. 577. (44.) A.
legat. III. (XXXII.) Hasse
M. Glück XXVI. S. 162.
§. 97.
(p) fr. 48. §. 1. de jur. dot.
(s) Nov. 97. cap. 5.
(XXIII. 3.) fr. 69. §. 5. de le-