Inhaltsverzeichnis : Jaques, Heinrich: ¬Die freie Advocatur und ihre legislative Organisation

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heißt,  die  Besorgniß,  selbst  eine  Einbuße  zu  erleiden,  die  sei  es
gewiß  nicht,  welche  den  Antagonismus  gegen  eine  freie  Advocatie ¬
  rechtfertigen  könne.  Darin  liege  der  Schwerpunkt  nicht,
und  in  der  ersten  Zeit  möchten  die  Dinge  auch  noch  ziemlich  erträglich ¬
  ablaufen.  Man  möge  sich  aber  nur  einmal  die  Sachlage ¬
  klar  vor  Augen  stellen,  wie  da  alljährlich  eine  Schaar  von
jüngeren  Candidaten  in  die  Advocatur  einrückt,  während  das
Bedürfniß  nach  Advocatenarbeit  sich  gleichbleibt,  mindestens
sicherlich  nicht  in  gleicher  Proportion  zunimmt.  Sei  es  da  anders
möglich,  als  daß,  analog  dem  Falle  einer  Ueberproduction  auf
dem  Waarenmarkte,  der  Preis  der  Advocatenarbeit  dergestalt
herabgedrückt  werde,  daß  zuletzt  gar  Niemand  mehr  oder  höchstens ¬
  eine  sehr  geringe  Anzahl  unter  den  existirenden  Advocaten
von  ihrem  berufsmäßigen  Erwerbe  leben  könne?
Auch  diese  Argumentation  überschießt  unseres  Erachtens
weitaus  das  Ziel.  Es  ist  ja  einleuchtend,  daß  der  Bestand  eines
numerus  clausus  und  die  Ernennung  durch  Ministerialbehörden
auf  eine  Regulirung  der  Anzahl  Derjenigen,  welche  sich  den  juristischen ¬
  Studien  und  der  Rechtspraxis  widmen,  nicht  den  mindesten
Einfluß  übt,  umsoweniger,  weil  eben  die  willkürliche  Beschränkung ¬
  oder  Erweiterung  der  vorhandenen  Anzahl  an  Advocaten
durchaus  keinen  Einblick  in  die  natürlichen  Verhältnisse  und  in
das  effectiv  vorhandene  Bedürfniß  verstattet.  Demnach  bleibt
hierin  die  Sachlage  bei  der  zünftigen  wie  bei  der  freien  Advocatie ¬
  völlig  gleich,  und  es  ist  wieder  unvermeidlich,  daß  jener
Ueberschuß  angeblich  erwerbloser  Advocaten  bei  dem  Fortbestande ¬
  des  numerus  clausus  einen  eben  so  großen  Ueberschuß ¬
  erwerbloser  Advocaturscandidaten  darstellt.  Findet
dieser  alljährliche  Zuschuß  an  Aspiranten  der  Advocatur  Beschäftigung ¬
  und  Erwerb,  so  ist  von  dem  Augenblick,  da  sie  die
erforderliche  Fähigkeit  zur  Parteienvertretung  erlangt  haben,
nicht  das  mindeste  Motiv  vorhanden,  sie  nicht  selbstständig
practiciren  zu  lassen;  finden  sie  solche  nicht,  so  ist  eben  wieder
das  Concipientenproletariat  vorhanden,  wie  im  Falle  ihrer
selbstständigen  Action  das  Advocatenproletariat  vorhanden
H.  Jaques.  Die  freie  Advocalur.
            
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