Object : Reichs-Fama (Th. 17 (1735))

Fuͤnfftes  Capitel.
§  3.
207
thaͤnigstem  Danck  zu  erkennen/  und  deroselben
zu  moͤglichster  Sicherstellung  besagter  Reichs¬Vestungen -
  bey  denen  von  benachbarten  Orten
machenden  hoͤchst-bedencklichen  Bewegungen
auch  Abwendung  aller  denen  anliegenden  Crapsen -
  sowohl/  als  gesammten  Reich/  bey  gegenwaͤrtigen -
  mißlichen  Conjuncturen  anscheinender
Gefahr  abzielende  Preißwuͤrdigste  Intention  von
Reichs  wegen  auf  alle  Weiß  zu  secundiren  /  folglich -
  eine  neue  allgemeine  Reichs-Anlagen  von
zwey  Roͤmer=Monathen  zu  fordersamer  Anschaffung -
  benöthigter  Ammunition  und  Proviants -
  auf  Gutfinden  und  an  Hand  geben  /  auch
kunfftige  Berechnung  beyderseitiger  Herren
Commendanten  /  zu  verwilligen.
03.
di
Das  Reichs-Gutachten  aber  lautet  also
Der  Romisch=Kayserlichen  Majestät  zu  gegenwaͤrtig= -
  allgemeiner  Reichs-Versammlung  Bevollmaͤchtigt-höchst-ansehnlichster -
  Principal-Commissarius -
  Herrn  Frobeni  Ferdinand,  Gefursteten -
  Landgrafen  zu  Fürstenberg  /  Mößkirchen  /
Grafen  zu  Heiligenberg  und  Werdenberg/  Landgrafen -
  in  Baar  /  Herrn  zu  Haußen  im  Kintzinger -
  Thal  /  Ritter  des  güidenen  Vliesses  /  Kayserlicher -
  Majestät  wurcklich  Geheimbder  Rath  /
Fürstliche  Gnaden/  bleibt  hiemit  ohnverhalten:
Nachdeme  in  allen  dreyen  Reichs-Collegiis  die
den  30.  Juni  und  22.  Septembr.  dieses  Jahrs
Staribus  per  distatutam  publicam  communicirt
Kayserlich
Max-Planck-Institut  für
            
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