Volltext : Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur (Bd. 1 (1826))

Chr.  Gottl.  Haubold
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dem  um  so  willkommener  seyn,  als  mehrere  der  trefflichsten -
  Abhandlungen  in  der  ersten  Auflage  bereits
längst  vergriffen  sind.  Mit  so  vielem  Andern,  was  Haubold's -
  Tod  vereitelte,  wäre  auch  wohl  jene  Sammlung
verloren  gewesen,  hätte  nicht  der  Herausgeber  sich  derselben -
  unterzogen.  Ihn  hatte  dankbare  Erinnerung  an
den  unvergesslichen  Lehrer  und  Freund  dafür  bestimmt,
genaue  Bekanntschaft  mit  den  Ansichten,  der  eigenthümlichen -
  Darstellung  und  den  Verhältnissen  des  Verfassers -
  vorbereitet,  eigne,  dem  Publicum  rühmlichst  bekannte -
  Gelehrsamkeit  und  ausgezeichnete  Leistung  für
die  Rechtswissenschaft  dazu  berufen.
Daher  haben  wir  denn  auch  nicht  etwa  einen  neuen
Abdruck,  sondern  eine  ausgewählte  Sammlung  der  academischen -
  Schriften  Haubold's  mit  sehr  erheblichen
Verbesserungen  und  Zusätzen  erhalten.  Was  die  Auswahl -
  betrifft,  so  hat  der  Herausgeber  Aufsätze,  die  nicht
zu  den  academischen  Schriften,  deren  Sammlung  allein
veranstaltet  werden  sollte,  gehören,  und  welche  überdiess -
  in  den  gelesensten  Zeitschriften,  wie  z.  B.  in  Hugo's -
  Magazin  oder  besonders  abgedruckt,  wie  Rogerii
Beneventani  de  dissensionibus  etc.  opusculum  etc.  noch
im  Buchhandel  vorhanden  sind,  ausgeschlossen;  von
den  erschienenen  academischen  Schriften  aber  wegen  Inhalt -
  oder  Darstellung  mit  Recht  keine,  weil  zuverlässig
jede  unverkennbare  Beweise  der  Genialität  und  Gelehrsamkeit -
  enthält,  auch  nicht  auszumitteln  war,  wie  in
diesem  Puncte  der  Verfasser  etwa  selbst  verfahren  seyn
würde.  Nur  bedurfte  es  erst  einer  genaueren  Prüfung,
welche  Schriften  Haubold  nicht  zugeschrieben  werden
dürfen,  obgleich  sie  dessen  Namen  tragen,  oder  ihm
oge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlir
            
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