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belebt, und die daher unserem landesväterlichen Herzen vorzüglich ¬
theuer ist rc. »
Dekrete vom 12. November 1809. Büllet. II. Nro. II.
b)
und III. S. 8. 12. ff. Der Code Napoleon, der
gleiche Grundsätze enthält, erhielt vom 1. Januar 1810
Gesetzeskraft.
Erste Abtheilung.
Bergische Gesetzgebung über die bäuerlichen
Verhältnisse.
§. 42.
Abschaffung der Leibeigenschaft durch das Dekret vom 12. December
1808.
Noch war die Verfassung in dem neuen Theile des Großherzogthums ¬
Berg nicht organisirt, als schon am 12. December
1808 aus dem kaiserlichen Lager zu Madrid ein Dekret des
Kaisers Napoleon, als Großherzogs von Berg, erschien a),
welches die Leibeigenschaft, vom Tage der Verkündigung des
Dekrets b), mit den darauf gegründeten Rechten und Verbindlichkeiten ¬
in allen das Großherzogthum Berg ausmachenden
Staaten abschaffte, und den ehemals Leibeigenen und Kolonen
den Genuß aller bürgerlichen Rechte in ihrer ganzen Ausdehnung
beilegte, wie ihn alle anderen Bewohner des Großherzogthums
hatten. Das Kolonat und die unter diesem Titel bestandene
Theilung zwischen den Gutsherren und Kolonen wurde aufgehoben, ¬
und den letzteren das volle und unbeschränkte Eigenthum ihrer
Kolonate sammt allen dazu gehörigen Pertinenzien überwiesen,
mit Ausnahme des Bau= und hochstämmigen Holzes, worüber
besondere Bestimmungen erfolgten. Nicht minder sollten auch
die durch Vereinbarung mit ihren Herren freigelassenen Kolonen,