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2. Acker am Busch. — Größe: 8 ha 19 a — Reinertr.: 58,40 Thlr.,
sowie der Titel des Grundbuchblattes Nr. 23 Bd. I desselben Grundbuchs
1. Landgut. — G. St. M. R.: 2. — Größe: 69 ha 7 a 70 qm —
Reinertr: 485,48 Thlr.
2. Wiese am See. — G. St. M. R.: 15. — Größe: 32 a 30 qm —
Reinertr.: 6,34 Thlr.
als Bestandtheile der daselbst verzeichneten Grundstücke nach.
Unterm 7. November 1882 zeigt das Katasteramt zu den Gründakten ¬
derselben an, daß bei einer zum Zweck einer Parzellirung vorgenommenen ¬
Vermessung sich ergeben habe, daß die Grenze dieser
Grundstücke durch einen bei Anfertigung der Katasterkarte vorgekommenen ¬
Irrthum in derselben unrichtig dargestellt, und in Folge
dessen im Kataster die zum Bestandtheil 1 des Grundstücks Nr. 22
gehörige Parzelle Nr. 299 Kartenblatt 1 der Gemarkung Seebach
von 22 a Größe mit einem Reinertrage von 2,61 Thlr. irrthümlich
dem Bestandtheil 1 des Grundstücks Nr. 23 zugeschrieben sei. Der
Eigenthümer des Grundstücks Nr. 22 befinde sich jedoch thatsächlich im
Besitze dieser Parzelle, und es sei deshalb nach Vernehmung der
Eigenthümer beider Grundstücke und im Einverständniß mit denselben
das Kataster nach dem gegenwärtigen Besitzstande berichtigt worden.
Sonach habe Bestandtheil 1 des Grundstücks Nr. 22 eine Größe von
88 ha 59 a 80 gm mit einem Reinertrage von 549,45 Thlr., und
Bestandtheil 1 des Grundstücks Nr. 23 eine Größe von 68 ha 85 à
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70 am mit einem Reinertrage von 482,87 Thlr. Unter Uebersendung
eines beglaubigten Auszugs aus der Grundsteuermutterrolle ersucht das
Katasteramt um Berichtigung des Grundbuchs.
Verfügung.
1. Im Grundbuch von Seebach Bd. I Bl. Nr. 22 ist
Titel Sp. Bezeichnung
Nr. 1 in Sp. Größe die Ar=Zahl 37 und in Sp. Reinertrag
der eingetragene Betrag roth zu unterstreichen, und über den
gelöschten Zahlen mit schwarzer Tinte einzutragen
Sp. Größe, Ar: 59 — Sp. Reinertrag: 549,45 Thlr.
2. Im Grundbuch von Seebach Bd. I Bl. Nr. 23 sind
Titel Sp. Bezeichnung
Nr. 1 in Sp. Größe und Reinertrag die Zahlen roth zu unterstreichen ¬
und über denselben mit schwarzer Tinte folgende einzuschreiben ¬
in
Sp. Größe: 68 ha 85 a 70 qm — Sp. Reinertrag:
482,87 Thlr.
3. Notif. die Eintragung
ad 1. dem Eigenthümer des Grundstücks Seebach Bl. Nr. 22.
ad 2. dem Eigenthümer des Grundstücks Seebach Bl. Nr. 23.
ad 1 und 2 dem Katasteramte.
4. Cop. decr. 2 bis 4 zu den Grundakten Bl. Nr. 23 Seebach.
5. Kosten außer Ansatz.
N.
Liebstadt, den 10. November 1882.