Full text : Burckhardt, Johann Ludwig: Travels in Syria and the Holy Land

620  Drey  und  zwantzigstes  Cap.  5.  13.
durch  die  Sache  in  einen  gantz  andern  Stand
gerathen,  und  vorerst  der  Execution  annoch
wohl  einiger  Anstand  gegeben  werden  muͤsse.
Wir  verstellen  demnach  zu  unserer  Hochgeehrtesten -
  Herren  beliebiger  Uberlegung,  ob  nicht
dieselbe  mit  uns  nothig  und  rathsam  finden,
daß  bey  solcher  der  Sachen  Bewandnus  zuzuforderst -
  an  Jhro  Kayserliche  Majestät  zu
Einhohlung  fernerer  Verordnung  vom  Crap߬Ausschreib=Ampt -
  ein  gesamt  Bericht  abgelassen -
  werde.  Wir  erbitten  Uns  hieruͤber  Unserer -
  Hochgeehrtesten  Herren  hochvernuͤnfftige
Gedancken,  und  verbleiben  anbey  denenselben
zu  Erweisung  angenehmer  Gefaͤlligkeiten  stets
bereit  und  geflissen.
Geben  Wolffenbuͤttel,  den
24.  Octobr.  1730.
jurstl.  Braunschweig-Luͤneburgische -
  wuͤrckl.  Geheimte
Rathe.
Wohlgebohrne  rc.
Ero  geehrtestes  Schreiben  vom  24.  des
naͤchst  abgewichenen  Monaths  Octobr.
die  Neustadt  Hildesheimische  Executions-Sache -
  betreffend,  ist  uns  wohl  zu  Handen  kommen. -

Wir
Max-Planck-Institut  für
            
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