Inhaltsverzeichnis : Wirschinger, Heinrich: Darstellung der Entstehung, Ausbildung, und des jetzigen rechtlichen Zustandes der Patrimonial-Gerichtsbarkeit in Bayern

—  319  —
§.  177.
Schluß.
Höchst  wohlthätig  wird  sich  die  gesetzliche  Nachhülfe
bewähren,  und  als  eine  wahrhaft  denkwürdige  Urkunde
des  Gerechtigkeits=  und  Billigkeits=Sinnes  gelten,  welche
die  bayerische  Regierung  und  die  bayerische  Nation  beseelt.
Suum  cuique!  hat  als  leitenden  Grundsatz  die
bayerische  Legislation  verkündet,  wie  ihn  auch  als  Motto
der  gegenwärtige  literärische  Versuch  gewählt,  um  Richtung ¬
  und  Zweck  zugleich  zu  bezeichnen.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer