fullscreen : Lehrbuch des preußischen gemeinen Privatrechts (2)

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XII.
Nach  eben  diesen  Rechnungs=Grundsäzen,  sind
und  werden  noch  fortwährend  in  dem  gegenwärtigen -
  Reichskriege,  sowohl  an  den  Römer=Monaten
zur  Reichs=Operations=Casse,  als  an  dem  Mannschafts=Contingent -
  zum  Reichsheere,  die  Wismar=Poel= -
  und  Neu=Klosterschen  Quoten  von  dem  Mecklenburgischen -
  Reichs=  und  Kreis=Matricular=Anschlage -
  ohne  Widerspruch  abgezogen  8).
Mit  Vorwissen  und  Anerkennung  des  kaiserlichen -
  Hofes  und  des  Reichs  befindet  sich  solchemnach -
  das  herzogliche  Haus  Mecklenburg=Schwerin,
wegen  beider  Gattungen  von  Reichs-Lasten,  im
unbestrittenen  Besiz  der  reichsschlußmäßigen  Befreiung -
  von  dem  auf  Wismar,  Poel  und  Neu¬Kloster -
  haftenden  Quantum  |
Zweiter  Abschnitt.
Anwendung  auf  die  Kammerzieler.
XIII.
Nur  eine  Gattung  von  Reichs=Steuern  konnte -
  sich  der  Anwendung  des  vorliegenden  Reichs¬Schlusses -
  um  so  leichter  unbemerkt  entziehen,  je
geringer  anfänglich  ihr  Betrag  war.  Die  Beiträge
zu  den  jährlichen  Unterhaltungs=Kosten  des  kalser= -
 -
  S.  z.  B.  Reiche=Operations=Casse=Buch  über
die,  von  den  höchsten  und  hohen  Ständen  des  Reichs
eingegangenen
vom  6.  bis  ult.  April  1793.  —
Gerled.
Max-Planck-Institut  für
            
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