Objekt : Deneke, Georg F.: Ueber die Verschollenen, oder über die Abwesenheit nach dem Code Napoleon, vorzüglich für Westphalen

VIII  —
3)  und  der  Ausübung  von  Rechten  durch  dritte ¬
  Personen.  §.  20.  Art.  134.
D)  über  die  Art  und  Weise,  wie  solche  Wirkungen ¬
  der  Abwesenheitserklärung
(durch  die  fortgesetzte  Gütergemeinschaft) ¬
  gehindert.  §.  21.  22.  23.  24.  25.
Art.  124.
E)  und  wie  selche  Wirkungen  wieder  aufgehoben ¬
  werden.  §.  26.
Art.  150  et  131.)
Abschnitt  III.,  in  der  dritten  und  letzten  Periode
der  Abwesenheit,  da  auf  den  endlichen
oder  definitiven  Besitz  erkannt  wird
(missio  ex  secundo  decreto).  §.  27.  28.  29.
Art.  129.  130.  152.  et  133.
Bestimmungen  des  Code  Napoléon  in
Capitel  2.
Beziehung  auf  die,  dem  Abwesenden
etwa  zustehenden  eventuellen  Rechte.
§.  30.  et  31
Art.  135158.
II.  Gesetzliche  Vorschriften  über
Abtheilun
die  Abwesenheit,  in  Beziehung  auf  die
Familienverhältnisse  des  Abwesenden,
und  zwar:
in  Hinsicht  auf  den  von  ihm  zurückgeCapitel ¬
  1.
lassenen  Ehegatten.  §.  52.  33.  et  34.
Art.  139.  et  140.
in  Hinsicht  auf  die  von  ihm  zurückgeCapitel ¬
  2.
lassenen  Kinder.  §.  35.  36.  et  37.
Art  141.  142.  et  145.
III.  Einige  andere  Bestimmungen  des
Abtheilung
Tode  Napoléon  in  Hinsicht  auf  Abwesenheit, ¬
  welche  der  4.  Titel  1.  Buchs
desselben  nicht  enthält,  und  war
dem  Personenrechte.  §.  58.  1)  der
A)  aus
28.  Artikel,  a  der  155.  Artikel,  und
3)  der  222.  Artikel;
B)  aus  dem  Sachenrechte.  §.  39.  4)  der  817.
Artikel,  5)  der  819.,  838.  und  840.  Artikel, -
  6)  der  1031.  Artik.l.  7)  der  1427.
Artikel,  8)  der  1676.  Artikel,  und  endlich -
  9)  der  2126.  ArtiLel.
            
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