XAX
§ 1116
§ 1117.
§ 1118.
§ 1119
§ 1120
Inhaltsübersicht.
Zinsen. Rangordnung der Zinsen u. anderen Nebenleistungen. 2. Im übrigen
Bezugnahme auf die Satzungen von Kreditanstalten S. 743 u. 3. auf die
Eintragungsbewilligung. Folgen des Mangels oder der unrichtigen Bezeichnung ¬
des Schuldgrundes im Eintragungsvermerke S.746. Bezugnahme
auf die Eintragungsbewilligung genügt: a. für den Anfangstag der Verzinsung ¬
S. 747, b. für die Zinstermine, c. für die Zahlungsbedingungen
(Eintragung von Änderungen zulässig, Amortisationsbeiträge) S. 748.
Zahlungsort u. Zahlungszeit. Ausschließung des Kündigungsrechts. EG
3. BGB. Art. 117 Abs. 2. S. 749. PAG. z. BGB. Art. 32. Sonderbestimmungen ¬
für Hypothekenbanken S. 751. d. Kosten der Kündigung u.
Rechtsverfolgung werden nicht eingetragen. e. Einigung braucht in Eintragungsbewilligung ¬
u. Vermerk nicht erwähnt zu werden. 4. Unterwerfung
unter sofortige Zwangsvollstr. muß eingetragen werden. Zuständige Beamte
für Beurkundung von Eintragungsbewilligungen u. Unterwerfungsklauseln
S. 752.
Erteilung eines Hypothekenbriefs
1. Erteilung ist Regel S. 752. 2. Nachweis der Einigung zur Eintragung
der Ausschließung der Brieferteilung nicht erforderlich. 3. Kein Brief bei
Sicherungshyp. 4. Schicksal der Briefhyp. vom Briefe abhängig S. 753.
5. Umwandlung der Brief= in eine Buchhyp. 6. Bei Nichtübereinstimmung
des Briefes mit dem Grundbuch entscheidet das Grundb. S. 754. 7. Kraftloserklärung ¬
des Briefes. 8. Anwendung des neuen Rechtes auf bestehende
Hypotheken S. 755
Erwerb der Briefhypothek
2
1. u. 2. Erforderlich Übergabe des Briefes durch den Eigentümer S. 75.
Ersatz der Übergabe
3. Erwerb des Eigentums am Briefe durch Übergabe.
durch Vereinbarung S.756 f. Bei Miteigentum müssen alle Miteigentümer
übergeben. 4. Rechtskräftige Verurteilung zur Bestellung einer Briefhyp
5. Umwandlung der Buch= in eine Briefhypothek S. 758. 6. Übergabe erforderlich ¬
bei Abtretung, Verpfändung 2c. der Hyp. 7. Zahlungseinstellung
des Eigentümers S. 759.
Erstreckung der hypothekarischen Haftung auf
gesetzliche Zinsen
und auf Kosten
1. Haftung für gesetzl. Zinsen ohne Eintragung S. 759 (Verzugszinsen,
Schadenersatzansprüche, Prozeßzinsen, Nebenleistungen); 2. ebenso für die Kosten
der Kündigung und der Rechtsverfolgung S. 760. Keine Haftung für die
Eintragungskosten. 3. Nähere Bestimmung der Kosten S. 761 (Gebühren
des Prozeßbevollmächtigten. Gelderhebungsgebühren S. 762). 4. Zwangsverwaltungskosten. ¬
5. Anwendung des § 1118 auf Hyp. des früheren
Rechtes. 6. Eintragung der im § 1118 bezeichneten Zinsen u. Kosten unstatthaft ¬
S. 763.
Nachträgliche Eintragung der Verzinslichkeit, der Zinserhöhung
der Änderung der Zahlungszeit und des Zahlungsorts
1. Nachträgl. Vereinbarung der Verzinslichkeit oder der Erhöhung des Zinssatzes ¬
auf 5% S. 763. 2. Anwendung auf Hyp. des früheren Rechtes
3. Voraussetzungen der Eintragung S. 764. 4. Anatozismus S. 765. 5. Anwendung ¬
des § 1119 auf HypVormerkungen. 6. Herabsetzung des Zinssatzes.
7. Änderung der Zahlungszeit u. des Zahlungsorts. 8. Stempelansatz S.766.
Gegenstand der hypothekarischen Haftung
A. Übersicht: 1. Erweiterung des Grundstücksbegriffs. Surrogate. Voraussetzungen ¬
der Beschlagnahme S.767. 2. Die Hyp. bei der Zwangs=Versteigerung
u. Verwaltung. 3. Erweiterung des Begriffs des unbewegl. Vermögens durch
das preuß. KleinbahnG. S. 768. B. Bestandteile vor der Trennung:
1. das Grundstück S. 770 mit seinen wesentl. und unwesentl. Bestandteilen
a. im Umfange zur Zeit der Eintragung der Hyp. (Falsche Buchung, Doppelbuchung) ¬
S. 771, b. natürliche Vergrößerungen, c. zugeschriebene Grundstücke,
abgeschriebene Flächenabschnitte, e. veräußerte, aber nicht abgeschriebene
Flächenabschnitte, k. vorgemerkte Abschreibungen S. 7
72, g. Gebäude (Überbau.
Ein Gebäude auf zwei Grundstücken) S. 773. 2. Bestandteilsvermehrungen
S. 774. Eingebaute fremde Sachen. 3. Unzulässigkeit der Ausschließung
wesentl. Bestandteile von der Haftung für die Hyp. 4. Ungetrennte Erzeugnisse,
(Rechte des Nießbrauchers u. Pächters) S. 775. II. Haftung getrennter
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