Inhalt des ersten Bandes.
1. Heft.
Seite
Ankündigung
I. Die Grundzüge eines Civilprozeß=Rechtes für Baden.
7-97 -
Vom Oberhofgerichts=Rath Frhrn. v. Weiler.
II. Kann die von einem Ortsgerichte über eine von ihm
selbst geleistete Bürgschaft ausgestellte Urkunde für
eine öffentliche angesehen werden? Vom Herrn
3— 3
Hofgerichts=Director Wolff
*
III. Ueber die Geschlechts=Beistandschaft, und numentlich
über die Frage: Ist es wünschenswerth,
daß diese Anstalt beibehalten, oder daß
sie aufgehoben werde? Vom Ministerial¬39 -
— 56
. * (.
Rath J. v. Kettennaker
IV. Ueber die Nothwendigkeit einer gerichtlichen Ermächtigung -
der Ehefrauen zur Uebernahme der Sammtverbindlichkeit -
für ehemännliche oder Gemeinschaftsschulden, -
und zur Veräußerung und Verpfändung -
ihrer Güter für dieselben. Vom Herrn
56 — 63
Hofgerichts-Assessor Bekk.
. * * * *
V. Von wann an laufen die Verzugszinsen nach dem Land¬63 -
— 77
recht? Von Hrn. Ministerial=Secretär A. Sander
VI. Ueber zwei Brauer'sche Versehen im Handelsrecht.
77 — 82
Von Dr. J. G. Duttlinger
VII. Grundzüge des Pflichterbrechts. Von Herrn Pro¬8 -
98
fessor Dr. Baurittel.
VIII. Darf auf zusammentreffende Inzichten peinliche
Strafe erkannt werden? Vom Oberhofgerichtsrath
93 — 101
Frhrn. v. Weiler
IX. Ueber ebendieselbe Frage. Von Dr. J. G. Dutt¬101 -
— 133
linger.
Max-Planck-Institut für