Objekt : Archiv für die Rechtspflege und Gesetzgebung im Großherzogthum Baden (Bd. 1 (1830))

Inhalt  des  ersten  Bandes.
1.  Heft.
Seite
Ankündigung
I.  Die  Grundzüge  eines  Civilprozeß=Rechtes  für  Baden.
7-97 -

Vom  Oberhofgerichts=Rath  Frhrn.  v.  Weiler.
II.  Kann  die  von  einem  Ortsgerichte  über  eine  von  ihm
selbst  geleistete  Bürgschaft  ausgestellte  Urkunde  für
eine  öffentliche  angesehen  werden?  Vom  Herrn
3—  3
Hofgerichts=Director  Wolff
*
III.  Ueber  die  Geschlechts=Beistandschaft,  und  numentlich
über  die  Frage:  Ist  es  wünschenswerth,
daß  diese  Anstalt  beibehalten,  oder  daß
sie  aufgehoben  werde?  Vom  Ministerial¬39 -
  —  56
.  *  (.
Rath  J.  v.  Kettennaker
IV.  Ueber  die  Nothwendigkeit  einer  gerichtlichen  Ermächtigung -
  der  Ehefrauen  zur  Uebernahme  der  Sammtverbindlichkeit -
  für  ehemännliche  oder  Gemeinschaftsschulden, -
  und  zur  Veräußerung  und  Verpfändung -
  ihrer  Güter  für  dieselben.  Vom  Herrn
56  —  63
Hofgerichts-Assessor  Bekk.
.  *  *  *  *
V.  Von  wann  an  laufen  die  Verzugszinsen  nach  dem  Land¬63 -
  —  77
recht?  Von  Hrn.  Ministerial=Secretär  A.  Sander
VI.  Ueber  zwei  Brauer'sche  Versehen  im  Handelsrecht.
77  —  82
Von  Dr.  J.  G.  Duttlinger
VII.  Grundzüge  des  Pflichterbrechts.  Von  Herrn  Pro¬8 -
  98
fessor  Dr.  Baurittel.
VIII.  Darf  auf  zusammentreffende  Inzichten  peinliche
Strafe  erkannt  werden?  Vom  Oberhofgerichtsrath
93  —  101
Frhrn.  v.  Weiler
IX.  Ueber  ebendieselbe  Frage.  Von  Dr.  J.  G.  Dutt¬101 -
  —  133
linger.
Max-Planck-Institut  für
            
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