Inhaltsverzeichnis : Beyträge zur Kenntniß des vaterländischen Rechts (Bd. 2 (1808))

gehörte,, viir. Oelr. S. rjo, in dem Gesetzbuchs vom
Jahre i433 unter die meenen Ordeele gesetzt; daß
das 4* Statut, S. 45/ in dem neuen Gesetzbuche
zu einem Ordeele; daß dagegen Z6 Ordeele in die-
ser neuesten Sammlung zu Statuten gemacht sind,
nehmlich Ordeel 2ö* 38* 43* 45* 49* 50. 55. 57. LZ.
62. 68 bis 72. 75. 77. 78. 83* 84 bis 88- 94* 95-
96, l02. 110 bis 113. 11g. T2I. 124. 125; auch
daß die in der Bibliothek Handschrift des alten
Gesetzbuchs nach dem 126. Ordeele eingetragenen
nicht mit Zahlen bezeichneten Stücke in dem neuen
zum Theil Statuten, zum Theil Ordeele geworden
sind. Ob die 5 Stücke snnder Gnade zu den
Ordeelen gerechnet werden müssen, ifk ungewiß;
denn ihre gewöhnliche Benennung: Ordeele, ist
nicht gesetzlich.

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