Metadaten : ¬Die einzelnen Privatrechtsverhältnisse (1)

Zweiter  Theil.  Zehnter  Titel.
594
In  einer  Resolution  des  General=Auditoriats
vom  17ten  August  1799  ist  festgesetzt:
daß  die  Vorschriften  der  Circularverordnung
vom  30sten  December  1798,  Abschn.  IV.
bei  standrechtlichen  Erkenntnissen,  welche  kein
Rechtsmittel  zulassen,  nicht  Anwendung  finden.
Stengel.  Bd.  XI.  S.  273.
Auf  die  Anfrage,
ob  die  Compagnie=Chirurgen  sportelfreiseyen, ¬
  oder  ihnen  zur  Berichtigung
schuldiger  Gerichtsgebühren  ein  Abzug  vom
Tractament  gemacht  werden  könne?
hat  das  General=Auditoriat  am  21sten  September
1799  zur  Resolution  ertheilt:
daß  die  Gesetze  nichts  davon  enthalten,  daß  die  den
Unteroffiziers  zustehende  Sportelfreiheit  auch  bei
den  Compagniechirurgen  Anwendung  finden  soll,
und  bekanntlich  alle  Privilegia  strictae  interpretationis ¬
  sind.  Gleichermaaßen  ist  in  dem  Dienstreglement =
  nur  bestimmt,  daß  von  dem  Tractament
der  Unteroffiziers  und  gemeinen  Soldaten  kein  Abzug =
  statt  finde,  welches  auch  nochmals  in  dem  Publikandum =
  vom  14ten  März  1797  wegen  der  den
unehelichen  Kindern  zu  entrichtenden  Alimente  verordnet =
  ist.
Es  bleibt  demnach  dem  Ermessen  der  Regimentsgerichte =
  überlassen,
ob  und  in  wie  fern  ein  mäßiger  Abzug  von
dem  Tractament  eines  Eompagniechirurgi
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer