Metadaten : ¬Das römische Dotalrecht (1)

88  I.  Abschn.  Begriff  und  Wesen  der  dos.
dictio,  bestreitet.  Letzteres  wird  von  Einigen  angenommen ¬
  *),  doch  bei  weitem  die  Meisten  sind  hier  der  richtigen ¬
  Meinung,  daß  die  dos  auch  durch  promissio  und  dictio
oder  im  neueren  Rechte  durch  pollicitatio  gültig  constituirt
werde;  wobei  sie  jedoch  weniger  auf  das  Wefen  und  die
Bedeutung  der  dotis  datio,  wovon  Ulpian  spricht,  aufmerksam ¬
  machen,  als  sich  vielmehr  damit  begnügen,  die  einzelnen ¬
  Arten  der  Constitution  einer  dos  außer  der  promissio ¬
  und  dictio  oder  pollicitatio  aufzuzählen*).
privilegium  dotis  in  concursu
4)  Cujacius,  auf  welchen
credijorum  §.  39.  und  die  von
allein  Hasse  (d.  G.  R.  d.  EhePhanuccius ¬
  de  Phanucciis
gatt.  1.  Th.  S.  274.)  verweiset,
de  lucro  dot.  in  rub.  S.  M.  20.
behauptete,  daß  die  dos  erst  durch
angeführten  Schriftsteller.  —  Auch
factische  Uebergabe  bestellt  oder
constituirt  werde  (dos  non  verGärtner -
  und  Kuntzel  (J.  R.
distinctionem  int.  dotem  et  parabis, -
  sed  re  constituitur).
pherna  foris  Germaniac  n.  esse
Auch  Hugo  Donellus  (comaccommodandam ¬
  §.  3.)  behaupment. ¬
  jur.  civil.  c.  4.  init.)  verten, ¬
  daß  die  dos  durch  die  Uebertheidigte =
  den  Satz:  „dos  nisi
praesens  nulla  est.  Durch
gabe  an  den  Mann  constituirt
I.  ult.  C.  de  don.  propt.  nupt.
werde.
5)  Dieser  Parthei  gehören  folveranlaßt, ¬
  unterschied  er  zwischen
einem  naturaliter  und  civigende -
  Juristen  an:  Fr.  Hotomanus -
  disp.  de  dotib.  15.  59.—
liter  dare.  Ersteres  sei  vorhanden, ¬
  „cum  re  ipsa  tradiRolandi -
  a  Valle  quaest.  de
tur";  letzteres  dann:  „cum
lucro  dotis  qu.  5.  4.  fl.  —  A.
revera  tradita  res  non  sit,
Gubertus  Costanus  tr.  s.
tamen  jure  pro  tradita  hacomment. -
  de  dotib.  c.  4.  (1)  —
beatur.  Derselben  Meinung
Connanus  comment.  jur.  civil.
war  auch  Ant.  Gubertus  Colib. ¬
  IV.  c.  3.  —  Phanuccius
de  Phanucciis  de  lucro  dotis
stanus  tr.  s.  comment.  de  dotibus ¬
  et  carum  jure  c.  2.  13.
in  rubr.  S.  M.  21.  (man  sehe
auch  die  von  demselben  angeIn =
  dem  nemlichen  Sinne
führten  Schriftsteller.)  —  Camnahm -
  auch  Baldus  Novellus
de  dot.  P.  VIII.  pr.  6.  an,  daß
pegius  quaest,  de  dot.  et  dotis
das  Eigenthum  der  dos  auf  den
constitut.  et  privilegiis  ejus.  P.
I,  qu.  2.—  Ang  Perusius
Mann  nur  durch  Tradition,  a
die  traditionis,  übergehe;  und
consil.  76.  und  180.  —  Ripuarius -
  in  rubr.  D.  S.  M.  —  Fereben ¬
  so  noch  Andere,  daß  die
dos  promissa  feine  dos  sei;  man
ronus  tit.  de  dot.  §.  15.  A.
Gail  practicar.  observat.  lib.  II.
sehe  Jäger  (pr.  Lauterbach)
de  dotis  collatione  §.  43.  Elobs. -
  79.  (vergl.  auch  die  von
lingshauseu  (pr.  Brendel)
ihm  aufgeführte  Literatur.)  —
            
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