Volltext : Entwurf eines Gesetzbuches über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Bd. 2, Abt. 2)

ordentlichen  Prozesse.
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men,  wenn  er,  überrascht  durch  eine  faktische
Einrede  des  Beklagten  oder  etwa  gar  durch
eine  Widerklage,  auf  die  er  gar  nicht  vorbereitet ¬
  seyn  konnte,  zur  weiteren  schlüssigen
Verhandlung  eine  neue  Tagsfarth  verlangt.
oder  wenn  der  Beklagte,  da  ohnehin  die  Gerichtsstunden ¬
  bald  abgelaufen  sind,  sich  vorbehält, ¬
  innerhalb  14  Tagen  seine  Duplik  in
einem  schriftlichen  statt  mündlichen  Rezesse
nachzubringen?  Welche  Kosten  entstehen  hieraus ¬
  für  die  Partheien  durch  die  Reisen  entfernter ¬
  Advokaten,  und  welchen  Hindernissen  begegnet ¬
  nan,  bis  vier  Menschen  zu  einem
Zwecke  an  einem  Tage  vereiniget  werden!
4)  Das  grösste  Bedenken  erhebt  sich  aber.
wenn  man  erwägt,  wie  sehr  man  das  Personale -
  der  Richter  und  Aktuare,  dann  das  Lokale
bei  den  Gerichten  vermehren  und  erweitern
mulste,  um  Personen  und  Raum  für  die  unzähligen ¬
  langen  Tagsfarthen  zu  haben.  Was
auf  dem  platten  Lande  nach  den  persönlichen
Verhältnissen  und  nach  den  Streitsachen  des
Landvolks  möglich  ist,  das  passt  nicht  für  die
Städte  nach  ihren  Bewohnern  und  ihrem  vielseitigen ¬
  Verkehre.  Sollten  bei  einem  Stadtgerichte ¬
  alle  Partheiverhandlungen  zun  Protokoll
diktirt  werden,  sollten  sich  auf  diese  Art  die
            
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