III. Grolsherzogthum Hachsen¬Weimar. -
(Neustädter Kreis, noch unter der älteren Königl. resp.
Churfürstl. Sächs. Gesetzgebung.)
Die Anrüchigkeit des Gewerbes und ihre
Verbrechen bringende Aussaat.
Der wegen Raubmords angeklagte und wegen
Todschlags*) zum Tod verurtheilte und hingerichtete -
Freiknecht Wilhelm Oertel.
Mittheilung des Vertheidigers Advocat Alander zu Weida.
Vorbemerkung des Herausgebers.
Ich kann nicht umhin, den Herrn Advocat Alander
wegen Verspätung der Aufnahme dieser bereits unter
dem 12. October 1836 eingesendeten Mittheilung hiermit
um Verzeihung zu bitten. Jn Erwägung des hohen
In Berichtigung der Bd. X S. 7 ersichtlichen Vorankündigung -
dieser Mittheilung.
Max-Planck-institut für
europäische Rechtsgeschichte