Metadata : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 13 = Jg. 1840, Bd. 4 (1840))

III.  Grolsherzogthum  Hachsen¬Weimar. -

(Neustädter  Kreis,  noch  unter  der  älteren  Königl.  resp.
Churfürstl.  Sächs.  Gesetzgebung.)
Die  Anrüchigkeit  des  Gewerbes  und  ihre
Verbrechen  bringende  Aussaat.
Der  wegen  Raubmords  angeklagte  und  wegen
Todschlags*)  zum  Tod  verurtheilte  und  hingerichtete -
  Freiknecht  Wilhelm  Oertel.
Mittheilung  des  Vertheidigers  Advocat  Alander  zu  Weida.
Vorbemerkung  des  Herausgebers.
Ich  kann  nicht  umhin,  den  Herrn  Advocat  Alander
wegen  Verspätung  der  Aufnahme  dieser  bereits  unter
dem  12.  October  1836  eingesendeten  Mittheilung  hiermit
um  Verzeihung  zu  bitten.  Jn  Erwägung  des  hohen
In  Berichtigung  der  Bd.  X  S.  7  ersichtlichen  Vorankündigung -
  dieser  Mittheilung.
Max-Planck-institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer