Inhaltsverzeichnis : Müller, J. F.: Ueber die wirthschaftliche und rechtliche Nutzung des Zehntens, besonders für Privat-Zehnt-Berechtigte nach den Grundsätzen der preuss. Gesetze und den baierischen, Ansbach-baireuthischen und Bamberg-würzburgischen, dann würtembergischen Zehntordnungen

—  42  —
Einrichtungen  der  Verleihung  von  Privilegien  nach  ministeriellem ¬
  Ermessen.
In  Sardinien,  dem  Großherzogthum  Toscana
und  in  dem  Kirchenstaate  werden  die  Rechte  der  Erfinder
durch  Nichts  gesichert.
Spanien  und  Portugal.
Die  spanischen  Cortes  erließen  1820  ein  Decret,  wodurch ¬
  die  Rechte  der  Erfinder  und  Einführer  fremder  Industrie ¬
  gesichert  werden.  Es  wurde  aber,  mit  allen  Verordnungen -
  der  Cortes,  durch  Ferdinand  VII.  aufgehoben,  jedoch
1826  wieder  in  seinen  wesentlichen  Grundzügen  hergestellt.
Die  Erfindungen  können  in  Spanien  auf  5,  10,  15  Jahre
patentirt  werden,  die  Steuer  beläuft  im  Ganzen  6000
Realen.  Das  Recht  wird  durch  eine  königliche  Urkunde
ertheilt.  Der  Bürgerkrieg  in  Spanien  hat  aber  auch  Verwirrung ¬
  in  diese  Bestimmungen  gebracht.
In  Portugal  ist  1809  die  Dauer  gewerblicher
Privilegien  auf  14  Jahre  bestimmt  worden;  eine  geordnete
Patentgebung  besteht  nicht,  und  die  neuesten  Regierungsveränderungen ¬
  waren  auch  nicht  geeignet,  Gelegenheit  dazu
zu  geben.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer