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Einrichtungen der Verleihung von Privilegien nach ministeriellem ¬
Ermessen.
In Sardinien, dem Großherzogthum Toscana
und in dem Kirchenstaate werden die Rechte der Erfinder
durch Nichts gesichert.
Spanien und Portugal.
Die spanischen Cortes erließen 1820 ein Decret, wodurch ¬
die Rechte der Erfinder und Einführer fremder Industrie ¬
gesichert werden. Es wurde aber, mit allen Verordnungen -
der Cortes, durch Ferdinand VII. aufgehoben, jedoch
1826 wieder in seinen wesentlichen Grundzügen hergestellt.
Die Erfindungen können in Spanien auf 5, 10, 15 Jahre
patentirt werden, die Steuer beläuft im Ganzen 6000
Realen. Das Recht wird durch eine königliche Urkunde
ertheilt. Der Bürgerkrieg in Spanien hat aber auch Verwirrung ¬
in diese Bestimmungen gebracht.
In Portugal ist 1809 die Dauer gewerblicher
Privilegien auf 14 Jahre bestimmt worden; eine geordnete
Patentgebung besteht nicht, und die neuesten Regierungsveränderungen ¬
waren auch nicht geeignet, Gelegenheit dazu
zu geben.