Inhaltsverzeichnis : ¬Die Lehre von dem Urkundenbeweise in Bezug auf alte Urkunden ([1])

Die  Lehre
von  dem
Krrundent
Owel
in  Bezug
auf  alte  Urkunden.
Zunächst  für  juristische  Geschäftsmänner
dargestellt
von
D.  d.  R.
Ernst  Spangenberg,
Königl.  Großbritannisch=Hannoverschem  Oberappellationsrathe  zu  Celle,
der  Frankfurter  Gesellschaft  für  Teutschlands  ältere  Geschichtskunde
außerordentlichem  correspondirenden  und  Ehrenmitgliede.
Heidelberg,
K
bey  I.  C.  B.  Mohr.
STL
1827.
57R
13
e
1
            
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