Full text : Hampke, Thilo: Handwerker- oder Gewerbekammern ?

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Es  würde  in  solchen  Korporationen  wahrscheinlich  nur  eine  Stimme  herrschen
und  nicht,  wie  es  jetzt  in  den  Handelskammern  der  Fall  ist,  durch  Kompromisse ¬
  der  sich  entgegenstehenden  Anschauungen  eine  vermittelnde  Ansicht
zur  Geltung  kommen.
Einseitige  Gutachten  würden  andererseits  für  die  Regierung  wenig  Nutzen
haben,  da  diese  die  gesamten  volkswirtschaftlichen  Interessen  in  Betracht  ziehen
muß  und  Sonderinteressen  nur  insoweit  berücksichtigen  darf,  als  sie  nicht  mit
der  Gesamtheit  in  Disharmonie  stehen.  Unwillkürlich  müßten  die  Gutachten
derartiger  Interessenvertretungen  in  den  Augen  der  Regierung  einen  geringeren ¬
  Wert  erhalten,  als  die  der  Handelskammern.
Wir  wollen  nur  an  ein  Beispiel  erinnern,  welches  der  große  Parlamentarier ¬
  von  Plener  in  seiner  berühmten  Rede  gegen  Handwerkerkammern  im
Jahre  1883  im  österreichischen  Abgeordnetenhause  anführte.  Redner  sagte
damals  *),  wenn  eine  Handelskammer  sich  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  in
ihrem  Bezirke  oder  für  die  Herabsetzung  der  Eisenbahntarife  ausspreche,
würde  doch  jedermann  sagen,  daß  dies  im  volkswirtschaftlichen  Interesse  des
Bezirkes  liege.  Eine  Handwerkerkammer  könne  dagegen  mit  vollem  Recht
sich  dahin  aussprechen,  daß  die  Bahn  sie  ruiniere.  Diese  Bahn  bringe  die
Produkte  der  Großindustrie  in  die  kleinen  Städte,  sie  überschwemme  dieselben
mit  wohlfeilen  fremden  Artikeln,  sie  führe  so  dem  kleinen  Handwerker  die
Konkurrenz  herbei,  sie  ziehe  die  Arbeitskräfte  ab  und  verteuere  die  Löhne.
Es  wäre  also  im  reinsten  Interesse  der  Handwerkerkammer,  daß  diese  Bahn
nicht  gebaut  würde,  und  sie  werde  sich  daher  mit  vollem  Recht  gegen  den
Bau  der  Bahn  oder  die  Herabsetzung  der  Tarife  aussprechen.  Daß  durch
derartige  Gutachten  nicht  die  Interessen  der  Gesamtheit  gewahrt  würden,
liege  auf  der  Hand.
Diese  Ausführungen  von  Pleners  scheinen  uns  viel  Wahres  zu  enthalten.
Es  ist  jedoch  nicht  nötig,  die  Beispiele  aus  der  Luft  zu  greifen,  um  zu  wissen,
wie  eine  allein  auf  den  Handwerkerstand  beschränkte  Interessenvertretung  wirken
müßte,  sondern  man  hat  sich  nur  die  Vorgänge  in  der  Handwerksabteilung  der
preußischen  Gewerberäte  zu  diesem  Zwecke  zu  vergegenwärtigen.  In  dieser  traten
sofort  zünftlerische  Bestrebungen  hervor.  Man  beschäftigte  sich  mit  der  Abgrenzung ¬
  der  Gewerbe  gegen  einander  und  suchte  die  Grenze  zwischen  Handwerk ¬
  und  Fabrik  zu  finden.  Kurz,  man  verlor  die  Zeit  in  undurchführbaren
Bestrebungen,  die  mit  den  gegebenen  gewerblichen  Verhältnissen  nicht  mehr
vereinbar  waren.
1)  Stenographisches  Protokoll  des  Hauses  der  Abgeordneten,  IX.  Session,
261.  Sitzung  vom  30.  Januar,  S.  8997  fg.
            
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