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Es würde in solchen Korporationen wahrscheinlich nur eine Stimme herrschen
und nicht, wie es jetzt in den Handelskammern der Fall ist, durch Kompromisse ¬
der sich entgegenstehenden Anschauungen eine vermittelnde Ansicht
zur Geltung kommen.
Einseitige Gutachten würden andererseits für die Regierung wenig Nutzen
haben, da diese die gesamten volkswirtschaftlichen Interessen in Betracht ziehen
muß und Sonderinteressen nur insoweit berücksichtigen darf, als sie nicht mit
der Gesamtheit in Disharmonie stehen. Unwillkürlich müßten die Gutachten
derartiger Interessenvertretungen in den Augen der Regierung einen geringeren ¬
Wert erhalten, als die der Handelskammern.
Wir wollen nur an ein Beispiel erinnern, welches der große Parlamentarier ¬
von Plener in seiner berühmten Rede gegen Handwerkerkammern im
Jahre 1883 im österreichischen Abgeordnetenhause anführte. Redner sagte
damals *), wenn eine Handelskammer sich für den Bau einer Eisenbahn in
ihrem Bezirke oder für die Herabsetzung der Eisenbahntarife ausspreche,
würde doch jedermann sagen, daß dies im volkswirtschaftlichen Interesse des
Bezirkes liege. Eine Handwerkerkammer könne dagegen mit vollem Recht
sich dahin aussprechen, daß die Bahn sie ruiniere. Diese Bahn bringe die
Produkte der Großindustrie in die kleinen Städte, sie überschwemme dieselben
mit wohlfeilen fremden Artikeln, sie führe so dem kleinen Handwerker die
Konkurrenz herbei, sie ziehe die Arbeitskräfte ab und verteuere die Löhne.
Es wäre also im reinsten Interesse der Handwerkerkammer, daß diese Bahn
nicht gebaut würde, und sie werde sich daher mit vollem Recht gegen den
Bau der Bahn oder die Herabsetzung der Tarife aussprechen. Daß durch
derartige Gutachten nicht die Interessen der Gesamtheit gewahrt würden,
liege auf der Hand.
Diese Ausführungen von Pleners scheinen uns viel Wahres zu enthalten.
Es ist jedoch nicht nötig, die Beispiele aus der Luft zu greifen, um zu wissen,
wie eine allein auf den Handwerkerstand beschränkte Interessenvertretung wirken
müßte, sondern man hat sich nur die Vorgänge in der Handwerksabteilung der
preußischen Gewerberäte zu diesem Zwecke zu vergegenwärtigen. In dieser traten
sofort zünftlerische Bestrebungen hervor. Man beschäftigte sich mit der Abgrenzung ¬
der Gewerbe gegen einander und suchte die Grenze zwischen Handwerk ¬
und Fabrik zu finden. Kurz, man verlor die Zeit in undurchführbaren
Bestrebungen, die mit den gegebenen gewerblichen Verhältnissen nicht mehr
vereinbar waren.
1) Stenographisches Protokoll des Hauses der Abgeordneten, IX. Session,
261. Sitzung vom 30. Januar, S. 8997 fg.