Inhaltsverzeichnis : Zachariä von Lingenthal, Karl Salomo: ¬Die Wissenschaft der Gesetzgebung

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ja  selbst  das  Band,  das  im  Mittelalter  Staat
und  Kirche  vereinigte,  hat  eine  richtigere  Philosophie ¬
  gelöst;  und  nur  das  ist  dem  Gesetzgeber =
  geblieben,  daß  er  die  Religionslehrer  verpflichten =
  kann,  das  Ansehen  der  Landesgesetze
—
durch  Lehre  und  Beyspiel  zu  unterstützen.
Endlich  drittens  wird  auch  der  Geist,  in  welchem ¬
  der  Souverain  bey  der  Abänderung  oder
Aufhebung  der  Gesetze  verfährt,  nicht  ohne  Einfluß =
  auf  den  Gehorsam  der  Unterthanen  seyn.
Ein  Staat,  in  welchem  heute  ein  Gesetz  gegeben,
und  morgen  widerrufen  wird,  wo  man  mit  den
Gesetzen,  wie  mit  den  Kindern  der  Mode,  wechselt,
ohne  Prüfung  das  Alte  verwirft,  und  das  Neue
billigt,  ein  solcher  Staat  kann  unmöglich  auf
Achtung  für  das  Gesetz  von  Seiten  der  Unterthanen =
  rechnen.  Diese  ist  ein  Tribut,  der  nur
einem  durch  die  Vernunft  geleiteten  Verfahren
gezollt  wird.
            
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