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ja selbst das Band, das im Mittelalter Staat
und Kirche vereinigte, hat eine richtigere Philosophie ¬
gelöst; und nur das ist dem Gesetzgeber =
geblieben, daß er die Religionslehrer verpflichten =
kann, das Ansehen der Landesgesetze
—
durch Lehre und Beyspiel zu unterstützen.
Endlich drittens wird auch der Geist, in welchem ¬
der Souverain bey der Abänderung oder
Aufhebung der Gesetze verfährt, nicht ohne Einfluß =
auf den Gehorsam der Unterthanen seyn.
Ein Staat, in welchem heute ein Gesetz gegeben,
und morgen widerrufen wird, wo man mit den
Gesetzen, wie mit den Kindern der Mode, wechselt,
ohne Prüfung das Alte verwirft, und das Neue
billigt, ein solcher Staat kann unmöglich auf
Achtung für das Gesetz von Seiten der Unterthanen =
rechnen. Diese ist ein Tribut, der nur
einem durch die Vernunft geleiteten Verfahren
gezollt wird.