fullscreen : Singer, Rudolf: ¬Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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geben  kein  klares  Bild,  wie  das  Recht  auf  Arbeit  verwirklicht
werden  soll.  Eine  direkte  Beziehung  zu  diesem  Rechtsanspruche ¬
  hat  nur  Punkt  d,  wonach  Bestimmungen  getroffen
werden  sollen  „für  sichere  und  ausreichende  Unterstützung
unverschuldet  ganz  oder  teilweise  Arbeitsloser,  sei  es  auf  dem
Wege  der  öffentlichen  Versicherung  gegen  die  Folgen  der
Arbeitslosigkeit,  sei  es  durch  Unterstützung  privater  Versicherungsinstitute ¬
  aus  öffentlichen  Mitteln“.  Daraus  geht  hervor, ¬
  dass  der  Antrag  auf  jene  Ausgestaltung  des  Rechts  auf
Arbeit  verzichtet,  wonach  der  Staat  den  Arbeitslosen  unmittelbar ¬
  Arbeit  gewährt.  Es  ist  also  gewissermassen  ein  mittelbares ¬
  Recht  auf  Arbeit,  das  der  schweizerische  Initiativantrag ¬
  anstrebt.
            
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