Objekt : Stölzle, Hans: Güter- u. Erbrechtsverhältnisse im Allgäu

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XII
Seite
Erstes  Kapitel.
Es  sind  nur  gemeinschaftliche  Abkömmlinge
des  verstorbenen  und  des  überlebenden
122—125
Ehegatten  vorhanden
Zweites  Kapitel.
Es  sind  beim  Tode  des  verstorbenen  Ehegatten ¬
  nur  nicht  gemeinschaftliche  Ab125—128 ¬

kömmlinge  desselben  vorhanden
Drittes  Kapitel.
Es  treffen  gemeinschaftliche  Abkömmlinge
mit  nicht  gemeinschaftlichen  Abkömmlingen
128—133
des  verstorbenen  Ehegatten  zusammen
133—154
II.
Rettenberger  Landesordnung
Erster  Teil.
Es  sind  keine  Abkömmlinge  des  verstorbenen
Ehegatten  da.
133—142
Zweiter  Teil.
Es  sind  Abkömmlinge  des  verstorbenen  Ehegatten ¬
  vorhanden
142—154
Erstes  Kapitel.
Es  sind  nur  gemeinschaftliche  Abkömmlinge
des  verstorbenen  und  des  überlebenden
142—146
Ehegatten  vorhanden
Zweites  Kapitel.
Es  sind  beim  Tode  des  verstorbenen  Ehegatten ¬
  nur  nicht  gemeinschaftliche  Ab146—148 ¬

kömmlinge  desselben  vorhanden
Drittes  Kapitel.
Es  treffen  gemeinschaftliche  Abkömmlinge
des  verstorbenen  Eheteils  mit  nicht  gemeinschaftlichen ¬
  Abkömmlingen  des  ver148-154 ¬

storbenen  Ehegatten  zusammen
III.
154—161
Württembergisches  Landrecht
Erster  Teil.
Es  sind  keine  Abkömmlinge  des  verstorbenen
154—157
Ehegatten  vorhanden
            
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