Volltext : Fitting, Hermann: ¬Die Natur der Correalobligationen

Beweis  c)  f.  d.  C.  O.  insbes.  Electio.  Anwendungen.  §  32.  497
gegen  den  Gläubiger  zur  Compensation  benuzen  darf  212
Auch  die  Grundsäze  hinsichtlich  des  pactum  de  non  petendo ¬
  ziehe  ich  nicht  weiter  in  Betracht,  weil  sie  mit  dem
219
Wesen  der  Correalität  gar  nicht  zusammenhängen
Aber  selbst  die  Wirkung  der  Zalung  auf  Correalverhältnisse ¬
  vermag  uns  keinen  Aufschluß  über  deren  Natur
zu  gewähren,  da  ganz  das  Gleiche  ja  auch  bei  bloser  Solidarität ¬
  eintritt.  Und  ebenso  verhält  es  sich  nach  früheren
Ausführungen  bei  der  Acceptilation,  der  Novation  und
dem  Eid  220)
Die  objective  Wirkung  dieser  Ereignisse
hat  bei  der  Correalität,  wie  bei  der  blosen  Solidarität,
schon  in  der  geschehenen  oder  wenigstens  (wie  bei  der  Acceptilation ¬
  und  dem  Eide)  juristisch  anzunehmenden  Befriedigung ¬
  des  Gläubigers  ihren  zureichenden  Grund.
Uebrigens  könnte  man  in  jenen  Ereignissen  auch  eine  electio
finden,  und  so  bliebe  deren  Einfluß  auf  sämmtliche  correi
vom  Standpunkte  der  hier  verfochtenen  Ansicht  selbst  dann
noch  vollkommen  erklärlich,  wenn  man  dem  Ergebnisse  der
218)  Ueber  alle  diese  Punkte  ist  das  Erforderliche  schon  früher  in
§  15  bemerkt  worden.
219)  S.  ob.  S.  93  ff.  Durch  ein  pactum  de  non  petendo  mit  einem ¬
  correus  debendi  verspricht,  wenn  man  will,  der  Gläubiger, ¬
  ihn  weder  unmittelbar  noch  mittelbar  zu  wälen,  worin
sonach  natürlich  nicht  selbst  eine  Wal  liegen  kann.  Bezüglich
der  Wirkung  des  pact.  de  n.  pet.  bei  alternativen  Obligationen ¬
  s.  L.  27  §  6  de  pactis  2,  14,  deren  Entscheidung
sich  leicht  erklärt,  wenn  man  nur  festhält,  daß  der  Schuldner ¬
  immer  sagen  könnte,  er  wäle  den  Gegenstand,  auf  den
das  pactum  gerichtet  war.
220)
S.  oben  §  8,  §  9,  §  12.
            
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