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und jede weitere Zahlung, die er nicht zu Befriedigung =
seiner Haushaltungs=Bedürfnisse zu leisten
hat, muß ihn geniren und zu Klagen und Beschwerden =
— gleichviel, ob gegründet oder ungegründet —
veranlassen. Warum hat man in den vorigen bessern
Zeiten, wenigstens nicht so häufig von dergleichen doléancen ¬
etwas gehört? Jst denn der Schreibereistand, der
schon Männer geliefert hat, welche jetzt noch Mitgieder =
von Ministerienund Kreisdirectorien
sind, und mit Ehren dienen, seitdem in der Moralität =
so sehr gesunken, daß man ihn im Druck
mit einem Freicorps vergleicht? — Offenbar sind
diese Jnvectiven im Allgemeinen ausgestoßen, um so
ungerechter, als man sich nicht einmal bemühen zu
dürfen glaubt, deßfalls gegen eine ganze Classe von
Staatsangehörigen auch nur noch eine Bescheinigung
beizubringen. Stelle man die Amtsrevisoren, welchen =
man eine so große Menge von Geschäften und
eine so bedeutende manchmal ihr ganzes
Vermögen in Ansprache nehmende Verantwortlichkeit ¬
aufbürdet, rücksichtlich ihres Gehalts
so, daß sie mit ihren Familien ohne Nahrungssorgen =
leben können, und nicht in die Versuchung gerathen, =
um ihrer und der Jhrigen Selbsterhaltung
willen die Grenzen ihrer Verpflichtung zu überschreiten. =
Stellt man zwischen den Amtsrevisoraten und
den Obereinnehmereien eine Vergleichung an, so ergiebt
sich daraus in Absicht des Diensteinkommens eine
auffallende Discrepanz. Der hie und da noch junge
Obereinnehmer genießt nach der neuen Einrichtung