Contents : Zródłowski, Ferdinand: Untersuchungen aus dem österreichischen Civilrecht

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den  dasselbe  für  die  praktische  Anwendung  bietet,  —  durch
die  Leichtigkeit  seiner  Durchführung.  Da  entfallen  alle  die
Schwierigkeiten,  von  denen  oben  die  Rede  war;  da  gibt  es
keine  Collisionen  zwischen  den  Anrainern  und  den  Eigenthümern -
  der  Grundstücke,  durch  welche  der  Fluss  seine  Richtung ¬
  nimmt,  zu  lösen;  da  wird  der  Anspruch  der  Anrainer
auf  das  verlassene  Flussbett  nicht  formell  als  ein  Entschädigungsanspruch ¬
  qualificirt;  da  beruht  einfach,  wie  bei  dem
Inselerwerb,  die  Theilung  des  Flussbettes  unter  die  Anrainer
auf  dem  Grundsatz:  dass  das  Flussbett  als  Fortsetzung  der
Ufergrundstücke  anzusehen.  Und  mit  diesem  Princip  erscheinen ¬
  alle  die  Fragen,  die  für  jedes  andere  von  den  oben
besprochenen  bestehen,  und  deren  correcte  Lösung  geradezu
unmöglich  ist,  von  selbst  erledigt.  Wer  die  Vortheile  zu
würdigen  versteht,  die  mit  einem  Princip  verbunden  sind,  das
für  die  praktische  Anwendung  leicht  zu  handhaben  ist.  wird -
  nicht  anstehen,  um  dieses  bedeutenden  technischen  Vorzugs ¬
  dasselbe  vorzuziehen  solchen  Grundsätzen,  die  vielleicht
aus  einem  allgemeinen  Standpunkt  betrachtet  —  billig
erscheinen,  denen  aber  diese  wesentliche  Eigenschaft  abgeht.—
            
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