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Ich habe bereits vorhin *) den Einfluß der Vors
schüsse zu Kulturanlagen auf die Einträglichkeit
der Aecker bemerket; das, was ich von urbarem
Ackerlande gesagt habe, läßt sich mit weit größerm
Rechte auf neue Rottungen ausdehnen. Die gesunde
Vernunft giebt es ja, daß man ackern und säen muß,
che man ärndten kann. Viehstand, Landwirthschaftsgeräthe, =
Baulichkeiten, Gesinde, müssen bis nach der
Ferndte unterhalten werden; diesem letztern muß
Lohn gegeben werden, und der Unternehmer selbst
muß sich in Kost und Kleidung erhalten. Nur durch
beträchtliche Vorschüsse erlanget man reiche Aerndten. ¬
**) Hieraus kann man mit Recht folgern, daß
selbst die fruchtbarsten Ländereyen nichts sind, ohne
das Vermögen, die nöthigen Kulturausgaben zu bestreiten. =
Man muß den schlechten Zustand der Kultur =
im einem Lande gemeiniglich weit eher der Armuth, ¬
als der Faulheit der Bewohner zuschreiben.
Wenn die Vorschüsse unhinlänglich sind, so werden
dieselben auf Unkosten der Erde selbst genommen, daher =
das gerügte Verfahren, daß man die Erde mehtere ¬
Jahre liegen läßt, um im Stande zu seyn, sich
*) ate Abhandlung in den Disgressionen, Buchstab D. Seite
272 und folgende.
**)TUNGOT Reflections on the formation and distribution ¬
of riches. §. 6.
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