Volltext : Euler, Martin: Allgemeine Wechselencyclopädie od. theoretisch-praktische Einl. in die Wechselwissenschaften

66  Kap.  4.  §.  18.  Von  Scheinen  und  Quittungen.
Wenn  man  fuͤr  Rechnung  eines  Andern
Geld  erhalten.
Von  Herren  Johannes  Fuhrmann  und  Sohn
allhier,  für  Rechnung  Herrn  Daniel  Sander
in  Berlin,  Vierhundert  und  Fünf  Rthlr.  Wechselzahlung ¬
  richtig  empfangen  zu  haben,  bescheinige.
Frankfurt  den
Dietrich  Weiß.
k
Rrgir.  405  Wechselzahl
S
——
——
Reçu  de  Messieurs  Jean  Fuhrmann  et  fils
d'ici,  pour  compte  de  Monsieur  Daniel  Sander
à  Berlin,  quatre  Cents  et  cinq  Rixdalers  argent  de
change,  dont  quittance.  Francf.  ce
Thiery  Weiss.
Rdlr  105.  Arg.  de  change.
—.
Wenn  man  fuͤr  eigene  Rechnung  Geld  erhalten.
Von  Herren  Johannes  Fuhrmann  und  Sohn
allhier,  Fünfhundert  und  zwanzig  Gulden  in  Waarenzahlung =
  richtig  empfangen  zu  haben,  bescheinige.
Frankfurt  den
Dietrich  Weiß.
——
fl.  20  Waare  ahl.
Q
—-Reçu
  de  Messieurs  Jean  Fuhrmann  et  fils
d'ici,  cinq  cents  vingt  florins  argent  de  marchandises, ¬
  dont  quittance.  Francf.  ce
Thiery  Weiss.
Il  520  arg.  de  marchandises.
+—
Von
            
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