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der Zehnte würde hier eine indirekte Auflage auf den
Viehstand seyn, von dem der Zehntherr ohnehin
durch die Verbesserung der Aecker bey hinlänglicher
Düngung einen Antheil erhält, ohne zur Anschaffung
desselben im Geringsten beygetragen zu haben; die
Wechselwirthschaft erfordert den meisten Vorschuß,
und darum ist sie am allerwenigsten mit der Bezehntung ¬
vereinbar. Ein Mann, welcher Vermögen hat,
legt solches nicht gerne an, um einem Dritten, der
nichts dazu beygetragen hat, den zehnten Theil der
Früchte seiner Industrie und seiner besondern Aufmerksamkeit ¬
einerndten zu laßen, sondern verwendet
solches vorzugsweise auf andere Unternehmungen,
wobey ihm der reine Gewinnst bleibt; daher werden
viele Kapitalien von dem Ackerbau abgehalten, und
so bleibt dieser bey der Garbenbezehntung im Zustand
der ewigen Kindheit. Ungezweifelt kann also die
Staatsverwaltung aus richtig berechneten Gründen
der öffentlichen Wohlfahrt die Umschaffung des Natural=Garben=Zehntens ¬
in eine fixe Abgabe in
Früchten gesetzlich verordnen, und dem Zehntherrn
aufgeben, sich auf das Verlangen der Zehntpflichtigen
mit denselben darüber zu verstehen. Jeder vernünftige ¬
Zehntherr wird nicht anders, als mit Vergnügen =
die Verwandlung den auf dem Halm erhobenen
Zehntens in eine bestimmte Körnerabgabe sehen, denn
sie gewährt ihm eben so großen Vortheil, als dem