Full text : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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der  Zehnte  würde  hier  eine  indirekte  Auflage  auf  den
Viehstand  seyn,  von  dem  der  Zehntherr  ohnehin
durch  die  Verbesserung  der  Aecker  bey  hinlänglicher
Düngung  einen  Antheil  erhält,  ohne  zur  Anschaffung
desselben  im  Geringsten  beygetragen  zu  haben;  die
Wechselwirthschaft  erfordert  den  meisten  Vorschuß,
und  darum  ist  sie  am  allerwenigsten  mit  der  Bezehntung ¬
  vereinbar.  Ein  Mann,  welcher  Vermögen  hat,
legt  solches  nicht  gerne  an,  um  einem  Dritten,  der
nichts  dazu  beygetragen  hat,  den  zehnten  Theil  der
Früchte  seiner  Industrie  und  seiner  besondern  Aufmerksamkeit ¬
  einerndten  zu  laßen,  sondern  verwendet
solches  vorzugsweise  auf  andere  Unternehmungen,
wobey  ihm  der  reine  Gewinnst  bleibt;  daher  werden
viele  Kapitalien  von  dem  Ackerbau  abgehalten,  und
so  bleibt  dieser  bey  der  Garbenbezehntung  im  Zustand
der  ewigen  Kindheit.  Ungezweifelt  kann  also  die
Staatsverwaltung  aus  richtig  berechneten  Gründen
der  öffentlichen  Wohlfahrt  die  Umschaffung  des  Natural=Garben=Zehntens ¬
  in  eine  fixe  Abgabe  in
Früchten  gesetzlich  verordnen,  und  dem  Zehntherrn
aufgeben,  sich  auf  das  Verlangen  der  Zehntpflichtigen
mit  denselben  darüber  zu  verstehen.  Jeder  vernünftige ¬
  Zehntherr  wird  nicht  anders,  als  mit  Vergnügen =
  die  Verwandlung  den  auf  dem  Halm  erhobenen
Zehntens  in  eine  bestimmte  Körnerabgabe  sehen,  denn
sie  gewährt  ihm  eben  so  großen  Vortheil,  als  dem
            
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