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Erde vereiniget hat, als wenn er unmittelbar zur
Getraidesaat gegeben worden wäre; inzwischen dürf
ten diese Gewächse die nämliche Anfechtung leiden,
wie der Kartoffelbau, wenn ihre Kultur nach den
Grundsätzen einer reinen Wechselwirthschaft allgemei
ner würde. Wenn man anfienge, die Hälfte der Acker
fläche mit solchen und andern Futtergewächsen für das
Vieh zu bestellen, so würden gewiß viele Rechtsge
lehrte vom salten Schlage — und dürfte man sich dar
über wohl wundern, da es sogar unaufgeklärte Oeko
nomen der Art giebt — behaupten: daß der Getraide
bau hierunter leide, und also die Bezehntung dersel
ben durchaus fordern; da man aber ohne sehr große
wirthschaftliche Kenntnisse leicht begreifen kann, daß
der größte Vortheil des Viehstandes durch die Ver
mehrung des Düngervorraths auf den Ackerbau zurück
fällt, so muß jede Gesetzgebung, der an den Fort
schritten der Kultue gelegen ist, zum unveränderlichen
Grundsatze feststellen: daß alle Futtergewächse,
welche für die Nahrung des Viehes ver
wendet, und in der Folge der Wechselwirthschaft als
Mittelfrucht zwischen den Getraidearten gesäet
oder gepflanzet werden, mithin Klee, Wicken, Erb
sen, Pferdebohnen, Rüben, Möhren, Kartoffeln,
Kohl, Kohlrüben, von der Zehntabgabe frey seyn
sollen, wovon die vorliegende vortrefliche Ordnung
ein Beyspiel giebt, indem sie erklärt: daß alle Schläge,