Inhaltsverzeichnis : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 37/38, Theil 3)

--Inhaltsverzeichniß

stitution  an  den  Nächstfolgenden.  5.  Wer  ist,  wenn  der
Wahnsinnige  ohne  definitiven  Erbschaftserwerb  wegfällt,  der
Nächstfolgende?  —  13)  B.  Justinian's  Bestimmungen.
In  1.  7.  C.  de  curat.  furios.  wird  die  Ansicht  adoptirt,  daß
für  den  Wahnsinigen  keine  definitive  Entscheidung  über  den
Erbanfall  möglich  sei.  1.  Justinian  acceptirt  das  Institut
der  provisionellen  b.  p.  des  Curators  furiosi  nomine.  —
14)  2.  Provisionelle  b.  p.  des  Substituten  des  Wahnsinnigen.
Wegfall  der  Caution  bei  der  provisionellen  b.  p.  des  Curators. ¬
  Heutige  Gestalt  solcher  richterlichen  Erbrechtsbesitz-Zutheilungen. ¬
  3.  Die  Restitution  des  Vermögens  nach  beendigter ¬
  provisioneller  b.  p.  des  Curators.  Unter  den  hinter  dem
Furiosus  Nächstfolgenden  kommt  auch  der  Miterbe  in  Betracht. ¬
  —  15)  IV.  Feststellung  der  allgemeinen  Gesichtspunkte, ¬
  welche  sich  aus  der  Ordnung  der  Rechtsstellung  jugendlicher ¬
  Hauskinder  und  Bevormundeten  einerseits,  und  der
Wahnsinnigen  andererseits,  für  die  übrigen  Fälle  dieser  Lehre
ergeben.  1.  Erbschaftserwerb  seitens  der  interdicirten ¬
  Verschwender.  2.  Erbschaftserwerb  seitens
der  Taubstummen  und  anderer  mangelhaft  Organisirter. ¬
  3.  Erbschaftserwerb  für  unbekannt
Abwesende.  —  16)  4.  Erbschaftserwerb  seitens  einer
juristischen  Person  (zugleich:  Tit.  Dig.  de  libertis  universitatium. ¬
  38.  3.  Das  municipale  decretum  de  petenda
gilt  als  die  Agnition  der  b.  p.,  und  erscheint  demnach  jetzt
auch  als  vollgenügende  hereditatis  aditio.  -  17)  V.  Gesammtresultat. ¬
  Die  modernen  Legislationen  und  das  für
die  lex  ferenda  Wünschenswerthe.
Lib.  XXXVII.  Tit.  4.  und  5.  de  bonorum  possessione
contra  tabulas,  und  de  legatis  praestandis  contra
tabulas  bonorum  possessione  petita.  [Verbunden  mit:
Tit.  37.  8.  de  coniungendis  cum  emancipato  liberis  eius.
§.  1616.
§.  1605.  1606.
Das  prätorische  Notherbenrecht.
18)  Uebersicht.  —  19)  I.  Die  contra  tabulas  bo-
            
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