Jnhalt des dritten Theils.
XXI
2) Vergleich.
*) Begriff. §. 1307.
b) Wirkung desselben
a) Nach Römischem Recht. §. 1308.
8) — Würtemb. ——
§. 1309-10.
8) Leibrentenvertrag.
a) Begriff. §. 1311.
d) Durch welche Verträge können Leibrenten bestellt
werden? §. 1312.
c) Grundsatz, nach welchem im einzelnen zu bestimmen ¬
ist, welcher Vertrag eingegangen worden
sey? §. 1313--14.
d) Arten die Leibrenten zu entrichten. §. 1315.
e) Insinuation des Leibrentenvertrags. §. 1316.
f) Rechtsverhältnisse
a) zwischen den Kontrahenten. §. 1317-18.
—
dem Leibrentennehmer und einem
Dritten,
J) den Konkursgläubigern des Rentengebers. =
§. 1319-20.
)) einem dritten Besitzer eines mit den Renten =
in Beziehung stehenden Guts. §. 1321.
Leibgeding — Art des Leibrentenvertrags —
§. 1322.
Grundsätze von demselben. §. 1323.
J Spielvertrag.
a) Begriff. §. 1324.
b) Verbindlichkeit der Spielverträge.
a) Nach Römischem Recht. §. 1325.
—
3) — Würtemb.
1) Hazardspiele. §. 1326-27.
2) Kunst= und gemischte Spiele. §. 1328.
Ausspielvertrag. §. 1329.