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C) Ueber den Verkauf der geistlichen
Güter, als Mittel, mehr Landeigenthum ¬
unter die Ackerbauer zu
bringen. — Verträglichkeit dieser
Maaßregel mit dem Kameral-Ins
teresse.
Die Frage, ob der Verkauf der geistlichen Güter
sich mit dem Kameral=Interesse verpaaren laße, kann
man nicht platterdings, sondern blos mit Rücksicht
auf die Modifikationen und Bedingungen, unter denen ¬
er vorgenommen werden soll, beantworten. Eine
Erfahrung, welche auf den vortheilhaften Verkauf
dieser Güter einen großen Einfluß hat, und die ich
bey mehrern Vorfällen schon selbst zu verificiren Gelegenheit ¬
gehabt habe, ist diese: daß sich bey dem
Verkaufe, zwischen freyen und steuerbaren Ländereyen
kein großer Unterschied mehr ergiebt, sondern beyde
bey gleicher Güte der Aecker, auch auf gleich hohe
Preise kommen. Dieses Ereigniß mag wohl Niemand
mehr so ganz befremden, wenn man folgende Umstände ¬
erwägt: a) Die Grundsteuer ist in den hiesigen =
Landen sehr erträglich, und die aussergewöhnlichen =
Abgaben für Kriegsbedürfnisse, Zahlungen der
Schulden, welche eine Folge des unseligen Krieges
sind, und Komunal=Lasten, werden sowohl auf freyals =
unfreye Güter umgeleget, wesfalls der augenblick=