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von deren Kenntnissen, Jndustrie und Vermögensstande
sich die bestmöglichste Bewirthschaftung erwarten ließe,
lange Pachtjahre bewilligten; allein ganz würde dem
Uebel dadurch doch noch nicht abgeholfen, so lange die
Masse der Güter, welche durch Pächter benutzt wird,
zu groß bleibt.
Jn den deutschen Ländern auf dem rechten Rheinufer, =
sind dem landesherrlichen Fiskus viele Güter
der überrheinischen Geistlichkeit, vermöge des Heimfalls=Rechtes =
angefallen, und in den meisten andern
sind die übrigen geistlichen Güter den Landesherrn
durch den Deputationsschluß zur Entschädigung angewiesen. =
Dieses Ereigniß scheint mir die vortheilhafteste =
Gelegenheit, einem Uebel abzuhelfen, das ohne
ähnliche Vorfälle unheilbar seyn würde; durch den
Verkauf dieser Güter könnte dem Mangel an PrivatLandeigenthum, =
in der Person der Ackerbauer, abgeholfen, =
und dadurch eine für die Verbesserung und
Vervollkommnung des Ackerbaues vortheilhafte Revolution =
bewirket werden. Da aber diese Güter ihre
sixe Anweisung haben, da sie theils zum Schul= und
Spitalsfonds, und zum Unterhalt der aufgehobenen
Geistlichkeit bestimmt sind, so fragt es sich vorzüglich,
ob dieser Vorschlag auch mit dem Jnteresse der Finanz=Verwaltung =
bestehen könne??