den Fahrnissen. 283. — Werden nach Anh. S.
199 durch blose Uebergabe zu Eigenthum übertragen. -
181.
Können, so lange keine Zah= | |
lungs=Sperre eintritt, auch an einen Dritten
gültig umgesetzt werden.
S. a. Zahlungs=Sperre -
u. Zins=Coupons.
Zeugen, s. Testamentszeugen.
Zinsen, nicht bedungene, können nach gem.
Rechte nicht bezahlt werden, wenn das Urtheil.
worin das Capital ohne Erwähnung der Zinsen -
zuerkannt wurde, rechtskräftig geworden ist.
178. — Dabei kommt es nicht darauf an, ob
sie gefordert worden sind, oder nicht. 178.—
aus Verzug, sind nach dem N. L. R. eine
Unterart der Entschädigung. 178. — Können
nach L. R. S. 1153 selbst nach berichtigter
Hauptschuld noch mittelst der Entschädigungsklage -
eingefordert werden. 178. — Können vom
Richter nicht ex officio zuerkannt werden.
178. — Wenn sie gefordert, und gleichwohl
im Urtheile übergangen worden sind, so muß
um Urtheils=Erläuterung gebeten, und, wenn
diese dahin erfolgt, daß die Zinsen absichtlich
nicht zuerkannt worden seyen, das geeignete
Rechtsmittel dagegen ergriffen werden. 178.—
Dem steht auch §. 128 der O. G. Ord. nicht
entgegen. 178.
sowohl, als bedungene, können aus | |
dem Grunde eines stillschweigenden Verzichts
nach L. R. S. 1108 b. nicht mittelst einer besonderen -
Klage mehr nachgefordert werden, wenn
sie nicht mit der Klage auf die Hauptschuld gefordert -
worden sind. 178. 179.
Werden
nach L. R. S. 1908 als bezahlt vermuthet, wenn
die Quittuug über das Capital ohne Vorbehalt
Max-Planck-Institut für
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derselben ausgestellt worden ist. 179. — Diese
Vermuthung bewirkt Entledigung von den Zinsen. -
179. — Sie läßt nach L. R. S. 1352 a.
auch keinen Gegenbeweis zu. 179.
Zins=Coupons von Staats=Obligationen
au porteur, gehören nach dem Anh. S. 182
u. 198 unter die Rubrik von Handelszetteln
29. — Haben alle Eigenschaften, welche zu
Zetteln auf Jnhaber erforderlich sind. 29. 31.
32. — Enthalten die Bestimmung der Zahlungszeit, -
und die Rechtsursache der Zahlungsschuldigkeit -
durch Rückweisung auf die Obligation, -
welche über den geschehenen Capital=Einschuß -
ausgestellt worden ist. 29.
Nicht
aus deren Ausstellung entspringt die Verbindlichkeit -
zur Zinszahlung, sondern aus dem Darleihvertrage. -
29. — Sie befreien den Jnhaber
nur von der Verbindlichkeit, eine besondere Vollmacht -
zur Erhebung der Zinsen beizubringen.
29. — Auf sie sind die Verfügungen des 3ten
Kap. 9ten Titels des Handelsrechts anwendbar. -
29.
Zoll= u. Accis=Defraudations=Sachen, provisorische -
Bestimmungen über deren Berufungsform. -
126. 127.
— =Ordnung. 57. s. Competenz, oberhofg | |
§. 23 u. 43. s. Speditionsgut
§ 57 u. 107. s. Eingangszoll=De= | |
fraudation.
§. 106 s. Transitzoll=Defraudation.
Zuchthausstrafe, s. Hatschiere u. Tödtung | |
schuldhafte.
Zuwandel, s. Ehebruch.
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