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ausfallen, da die Berechtigungen sehr zersplittert sind;
eine ganz vollkommene neue Ackereintheilung, wo
durch jeder Landbesitzer seine Gründe zusammenhan
gend erhielte, ist nicht leicht zu erwarten, und würde
bey der unendlichen Theilbarkeit der Güter von kei
nem großen Erfolge, von keiner langen Dauer seyn.
Wechselwirthschaft mit Stallfütterung ist also das
unsern Gegenden anpassendste System, welches un
sere Bedürfnisse des Viehstandes, und den Bedarf
der Düngung zur reichlichen Getraide=Produktion
auf unserm im Durchschnitt von der Natur nicht äus
serst begünstigten Boden, am besten vereint befriedigt.
Jnzwischen glaube ich nicht, daß es zur Einführung
dieser Wirthschaft einer besondern Authorisation von
Seiten der Regierung bedürfe, wie die vorliegende
Theilungsordnung zur Einführung der Koppelwirth
schaft im Fürstenthum Lüneburg erfordert. Wie ich
bereits oben gesagt habe, kommen bey den Besitzun
gen der eigentlichen Bauern, wenig lehnrürige=, Erb
zinns= und Meyergüter vor; kein Dritter ist also
vorzüglich bey Veränderung der Wirthschaftsarten in
teressirt. Gewöhnliche Hof= oder Frohndienste zum
Behuf der Landwirthschaft, existiren fast gar keine;
die aussergewöhnlichen Frohnen bey dem Bau fürst
licher Domainenhöfe, Transport der Kameral=Fut
ter=Haber und ähnlichen Vorfällen, hält der Land
mann für so wenig drückend: daß einige Gegenden
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