Objekt : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (6 (1916))

Das Salvatorium Papst Eugens IV. vom 5. Februar 1447. 325
dem noch in beiläufigen brieflichen und mündlichen Äuße-
rungen geschah, um ihren Wert gebracht wurden. Ähnlich
will das Salvatorium die Rechtskraft der Fürstenkonkor-
date einschränken. Doch zeigt sich hier gegenüber Eugens
Vorgehen im Jahre 1433 die Tücke insofern in höherem
Grade, als die Bulle einerseits geheim gehalten wurde, an-
drerseits wiederum, in urkundlich feierlicher Form abge-
faßt, in das amtliche Bullenregister aufgenommen wurde.
Endlich läßt das Verhalten des Papstes in jenen Fe-
bruartagen 1447 das Intrigenhafte seiner Politik erkennen.
Wäre das Salvatorium der einzige Vorbehalt, so könnte
man es immerhin lediglich als einen Gewissensvorbehalt
aus dem noch zu kennzeichnenden seelischen Zustand des
todkranken Eugen verstehen. Diese Möglichkeit der Er-
klärung muß bei dem zweiten Vorbehalt „Licet nos hodie"
abgelehnt werden. In ihm nimmt er die Wiedereinsetzung
der Erzbischöfe von Köln und Trier, die er in der Bulle
„Ad ea quae" „absque ulla exceptione aut oppositione"
„bona fide“1) versprochen hatte, bedingungslos zurück.2)
Gründe dafür führt er nicht an. Insbesondere verzichtet
er im Gegensatz zum Salvatorium auf das Argument, seine
Krankheit habe eine Prüfung der Privilegien verhindert,
und damit auf jede Rechtfertigung seines Widerrufs. Diese
Bulle beweist also, wie die Kurie alle moralischen Bedenken
beiseite schiebt, selbst wenn es sich nicht um eine prin-
zipielle Frage, um ihre Autorität, handelt, und was sie dem
deutschen König, den Kurfürsten und Fürsten zu bieten
sich erlaubte. Auch die Krankheit, mit der Eugen die Bulle
„Decet Romani pontificis" begründet, darf nicht allzusehr
gewertet werden. Denn die deutschen Forderungen waren
schon Jahre hindurch, z. T. 10—16 Jahre lang Gegenstand
des Streites und in ihrer Bedeutung für die unbeschränkte
Herrschergewalt des apostolischen Stuhles bekannt. Außer-
dem hat er selbst vor seiner Krankheit Ziel und Richtung
der Ausgleichsverhandlungen bestimmt, indem er, um das
Übergewicht der jedem Eingehen auf die Wünsche der
Deutschen widerstrebenden Kardinäle zu brechen, im De-

*) Koch 1. c. p. 187.
2) 8. oben S. 309.

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