Inhaltsverzeichnis : Grundsätze über Ablösung der deutschrechtlichen Reallasten und über Gemeinheitstheilungen

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Natur  nach,  niemals  abgeschafft  werden,  wohl  aber  kann
unter  Umstaͤnden  eine  zweckmaͤßige  Veraͤnderung  derselben
Statt  haben,  wobei  jedoch  kein  Zwang  eines  Gesetzes
zulässig  und  heil
sam  sein  moͤgte.
            
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