Volltext : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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man  derley  Torfmoore  verpachte,  und  den  Ertrag
unter  die  Betheiligten,  nach  Maaßgabe  ihrer  Berechtigungen, =
  vertheile,  wo  sich  dann  jeder  sein  Bedürfniß =
  zur  Feuerung  aus  dem  Betrag  seines  Pachtantheils =
  weit  bequemer  anschaffen  kann.  Jch  habe  die
Bemerkung  gemacht,  daß  der  Torf,  welchen  die  Berechtigten =
  lohnweise  stechen  lassen,  beynahe  eben  so
hoch  zu  stehen  kömmt,  dabey  schlechter  geformt  und
von  wenigerer  Konsistenz  ist,  als  der,  welchen  die
Pächter  eines  Torfmoors  gefertigt  hatten.  Wenn
jeder  Einwohner  sich  den  Torf  selbst  fertigen  soll  oder
will,  so  kann  er  die  Zeit  dazu  nicht  nach  seiner  Willkühr, ¬
  und  nach  der  vortheilhaftesten  Witterung  zum
Stechen  einzig  bestimmen,  sondern  er  muß  solche  auch
nach  dem  Verhältniß  seiner  übrigen  Wirthschaftsgeschäfte =
  eintheilen,  damit  diese  nicht  zurückbleiben,
weil  er  sonst  mehr  verlieren  würde,  als  der  Torf
werth  ist.  Wird  der  Torf  nicht  zur  gehörigen  Zeit,
nicht  bey  vortheilhafter  Witterung  gestochen,  so  ist
der  größte  Vortheil  desselben  verloren.  Leute,  welche
nicht  mit  dem  Torfstechen  beständig  umgehen,  erlangen =
  auch  nicht  die  Fertigkeit  darin  wie  andere,  welsich =
  anhaltend  damit  beschäftigen;  endlich  können
Pächter,  welche  einen  großen  Distrikt  angepachtet
haben,  Dörrhäuser  für  den  Torf  anlegen,  welches
einzelne  nicht  vermögen.  Aus  allen  diesen  Gründen
scheint  mir  die  Methode,  die  Torfmoore  zu  verpach=
            
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